Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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2.3.7 Neue Instrumente zur Gestaltung der Ausschreibungen
Langzeitvereinbarungen
Die Langzeitvereinbarungen sind die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Transportunternehmen sowie den Bestellern. Diese wird mit den Transportunternehmen abgeschlossen, die bei einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben. Die Besteller verpflichten sich für die Finanzierung des Angebotes während der gesamten Laufzeit der Langzeitvereinbarung. Dadurch soll ein Anreiz entstehen, damit die Transportunternehmen sich aktiv an Ausschreibungen beteiligen.
In der Langzeitvereinbarung werden die Rahmenbedingungen definiert, unter denen die abgeltungsberechtigten Verkehrsleistungen erbracht werden sollen. In zeitlicher Hinsicht umfasst die Langzeitvereinbarung die geplante Konzessionsdauer, das heisst der Ausschreibungsgegenstand beinhaltet die Zusicherung, das Angebot während der gesamten Konzessionsdauer bei dem Transportunternehmen zu bestellen, welches den Zuschlag erhält. Somit ist das Transportunternehmen grundsätzlich während der Konzessionsdauer vor weiteren Ausschreibungen geschützt (ausser bei der Kündigung der Langzeitvereinbarung). Quantität und Konditionen des zu erbringende Leistungsangebots werden für die gesamte Vertragsdauer im Voraus festgelegt. Ebenfalls festgehalten wird, in welchen Fällen diese angepasst werden können und welche Sanktionen das Nichteinhalten der Langzeitvereinbarung zur Folge haben.
Im Wesentlichen haben die Langzeitvereinbarungen folgende Inhalte:
– Laufzeit der Langzeitvereinbarung. Eine Langzeitvereinbarung richtet sich nach der Dauer
des Vergabeentscheids.
– Finanzielle Verpflichtung der Besteller. Mit einer Langzeitvereinbarung binden sich sowohl
das Transportunternehmen wie auch die Besteller. Diese verpflichten sich, das konkrete Angebot während der ganzen Laufzeit der Langzeitvereinbarung zu bestellen und abzugelten. Diese Langzeit-Verpflichtung ist für den Bund im Bereich des abgeltungsberechtigten Personenverkehrs neu. Sie stehen selbstverständlich unter der jährlichen Budgethoheit des Parlamentes.
– Die zu erbringenden Verkehrsleistungen.
– Der Preis der zu erbringenden Verkehrsleistung. Dabei wird definiert, welche Faktoren zu
einer Veränderung des über die gesamte Laufzeit des Vertrags festgelegten Preises führen können. Beispielsweise gilt für die ersten vier Jahre nach einer Ausschreibung ein Festpreis, danach kann für bestimmte Kriterien wie die Personal-, Treibstoff- und Materialkosten oder auch für die Erlösentwicklung ein Preisindex eingeführt werden. Weiter muss geregelt werden, wie mit einer von den Bestellern verlangten Leistungsänderung umgegangen wird (z.B. Neukalkulation).
– Angaben zum Bestellverfahren: Gestützt auf den bei der Ausschreibung eingereichten 10-
Jahresplan und der in der Langzeitvereinbarung definierten Anpassungsmöglichkeiten erstellt das Transportunternehmen eine Offerte. Die Besteller schliessen nach Anerkennung der Offerte mit dem Transportunternehmen eine Bestellung ab. Wie vorstehend ausgeführt, kann das Bestellverfahren, welches die Langzeitvereinbarung als Grundlage hat, relativ schlank gestaltet werden.
– Qualität der Verkehrsleistung. Die zu erbringende Qualität (z.B. Standard der Betriebsmittel,
Sauberkeit, Pünktlichkeit, Vertriebsqualität) wird in der Langzeitvereinbarung festgelegt.
– Controlling und Berichtswesen.