Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/1: 02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich · 11 Seiten

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5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die EU-Kommission und einige Mitgliedstaaten haben in der Energieeffizienz-Politik neue Massnahmen eingeführt oder sind daran einzuführen. Einzelne Länder haben bereits konkrete Massnahmenpläne und Ziele erlassen.

• Erstens schlägt die EU-Kommission in ihrer Energiestrategie (EC 2007a und 2007b) längerfristige energie- und klimapolitische Ziele vor. Einerseits strebt sie über internationale Verhandlungen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen der Industrieländer um 30% bis zum Jahr 2020 und um 60 bis 80% im Jahr 2050 gegenüber dem Stand von 1990 vor. Andererseits soll die EU in jedem Fall ihre Treibhausgasemissionen ab sofort bis 2020 um mindestens 20% gegenüber 1990 verringern. Der Erhöhung der Energieeffizienz wird eine entscheidende Bedeutung in der Zielerreichung beigemessen.

• Zweitens weist das Thema Energieeffizienz in der EU und in einigen Mitgliedstaaten einen höheren Stellenwert auf und wird intensiver diskutiert. Mit dem Grünbuch (EC 2005a) und dem sich darauf abstützenden Aktionsplan zur Energieeffizienz (EC 2006) sowie der im April 2006 verabschiedeten Richtlinie zu Effizienz und Energiedienstleistungen will die EU die Verbesserung der Energieeffizienz massgeblich vorantreiben. Mit dem „Aktionsplan für Energieeffizienz“ (EC 2006) strebt die Europäische Kommission bis im Jahr 2020 gegenüber dem Referenzszenario Energieeinsparungen von 20 Prozent an.

• Drittens ist die EU mit ihren Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der Schweiz im Gebäudebereich einen Schritt voraus (Zertifizierung und Mindestvorschriften an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Richtlinie 2002/91/EG Energy Performance in Buildigs Directive, EPBD). Mit der Richtlinie zu Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen werden die Mitgliedstaaten insbesondere verpflichtet, innerhalb von neun Jahren ihren Endenergieverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten der Richtlinie („Energieeinsparrichtwert“) jährlich um mindestens 1% zu senken.

Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien für den Wärmebereich:

• Programm Nachhaltige Energie für Europa 2005-2008:

Es handelt sich dabei um ein partnerschaftliches Programm zwischen der EU und privaten Organisationen mit dem Ziel, das Bewusstsein für nachhaltige Energie zu schärfen und die Energielandschaft zu verändern. Für 2008 werden Benchmarking-Ziele für sämtliche erneuerbare Energien definiert. Bei den Gebäuden soll der Energieausweis zur Pflicht werden. Der Ausweis beinhaltet Prüfungen mit Verbesserungsvorschlägen. Bei bestehenden Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sollen 1 Mio. zusätzliche Wohnungen 50% der verfügbaren Energie aus erneuerbaren Energien beziehen. Das gleiche Ziel soll für 50'000 zusätzliche Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1000m2 gelten.

Die im vorliegenden Bericht dargestellten Massnahmen sind vor dem Hintergrund dieser EU-Politik als kompatibel zu bezeichnen.