Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/1: 02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich · 11 Seiten
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bauten gemäss SIA 380/1 für den Heizenergiebedarf oder spezifische Anforderungen (U-Werte) an Einzelbauteile erfüllen. Der finanzielle Beitrag beliefe sich maximal auf 30 Prozent der nicht amortisierbaren Mehrkosten gegenüber so genannten Pinselrenovationen, d.h. der energietechnisch bedingten Mehrkosten, die sich bei heutigen Energiepreisen nicht durch Energieeinsparungen kompensieren lassen. Daraus ergibt sich ein Anreiz zur Realisierung energetischer Mehrinvestitionen.
Das Föderprogramm kann im Rahmen des Programms EnergieSchweiz über drei Bearbeitungszentren (in den drei Sprachregionen) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Energiefachstellen weitgehend elektronisch abgewickelt werden. Dank dem engen Kontakt zur Bevölkerung wären im Rahmen ihrer Energie- und Baugesetze die Kantone für die Beratung, Vorprüfung der Gesuche sowie die Kontrollen auf dem Bau zuständig. Das Förderprogramm wird mit EnergieSchweiz, den Förderprogrammen der Kantone und den Globalbeiträgen koordiniert. Diese bestehenden Aktivitäten müssen aber unbedingt weitergeführt werden. Zudem ist eine Koordination, beziehungsweise eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen für eine Umsetzung auch im Bereich des Vollzugs des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG, SR 842) anzustreben.
Das Förderprogramm soll das 2009 auslaufende Sanierungsprogramm der Stiftung Klimarappen ablösen. Der Klimarappen ist bis 2012 befristet. Da Gebäudesanierungen vor allem kumulativ über die Zeit wirken, sind sie in den letzten Erhebungsjahren für den Klimarappen nicht sehr attraktiv.
4.3.3 Förderprogramm Erneuerbare Energien
Die Umsetzung der im Aktionsplan Erneuerbare Energien vorgesehenen Massnahmen im Wärmebereich erfordert neben direkten finanziellen Anreizen Verbesserungen einiger Rahmenbedingungen: steuerliche Anreize, Anpassungen örtlicher Raumplanungswerkzeuge und Überbauungsordnungen. Dies ist im Wesentlichen Sache der Kantonen und Gemeinden; sie spielen deshalb bei der Umsetzung eine wichtige Rolle zur Entfaltung einer hohen Wirkung der direkten Finanzbeiträge an Anlagen, die der Bund direkt und ähnlich der bereits oben beschriebenen Mechanik eng koordiniert abwickeln wird. Dabei werden die Erfahrungen mit früheren, evaluierten Anreizprogrammen (Investitionsprogramm, Förderprogramme Solarenergie, Lothar-Energieholz etc.) berücksichtigt.
4.4 Andere Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Lenkungsabgabe und Fördermassnahmen haben preisliche Auswirkungen, andererseits werden diese durch entsprechendes Effizienzverhalten kompensiert. Die volkwirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen sind durchwegs positiv zu beurteilen: Die Verstärkung der Politik für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien gewährleistet die Wertschöpfung innerhalb des Landes und sichert nachhaltige Arbeitsplätze in den Regionen.