Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/1: 02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Das „Förderprogramm Gebäudesanierung“ entspricht der Massnahme „Nationales Förderprogramm für die energetische Gebäude-Erneuerung“ im Aktionsprogramm Energieeffizienz.

Die Kosten der CO2-Einsparungen bei energetischen Gebäudesanierungen von Dienstleistungs- und Wohngebäuden betragen über die Lebensdauer der Massnahmen 68 Franken pro Tonne CO2. Mit einer Förderung von 170 Mio. Franken pro Jahr lassen sich kumulativ 27 Mio. Tonnen CO2 einsparen. Diese Reduktionen realisieren sich zu 0,4 % in der Periode 2010 bis 2012, zu 14,1 % in der Periode 2013 bis 2020 und zu 85,5 % im Zeitraum 2021 bis 2061. Die jährliche CO2-Einsparung im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2010 beträgt 0,7 Mio. t CO2.

Mit den 30 Mio. Franken für das „Förderprogramm Erneuerbare Energien“ lassen sich die im Aktionsplan Erneuerbare Energien vorgesehenen Massnahmen des Wärmebereichs realisieren. Damit werden im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2010 zusätzlich rund 1,5 Mio. t CO2 eingespart. Diese gegenüber den Gebäudemassnahmen höhere Wirkung im Stichjahr 2020 relativiert sich, wenn man die gesamte Wirkungsdauer der Massnahmen betrachtet. Sie ist bei Gebäudemassnahmen wesentlich länger als bei Massnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Ausserdem ist das absolut erschliessbare Einsparpotenzial im Gebäudebereich wesentlich höher. Aus der Gesamtsicht ist deshalb der grössere Mitteleinsatz für Massnahmen zur Gebäudesanierung gerechtfertigt.

Die CO2-Wirkung korreliert mit den eingesetzten Fördermitteln. Falls sich infolge der Gesetzesänderung im Obligationenrecht ein Grossteil der Gebäudebesitzer befreite, würde auch das Aufkommen und somit die für das Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel sinken.

4.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Vollzugskosten für die Förderprogramme betragen rund 5 % der Fördersumme. Für die Abwicklung entsteht beim BFE ein Stellenmehrbedarf von 2 Stellen, eine für den Vollzug des „Förderprogramms Gebäudesanierung“ und eine für den Vollzug des „Förderprogramms Erneuerbare Energien“.

Der Mehrbedarf an Personal für den Vollzug der Abgabebefreiung ist abhängig von der Anzahl Hausbesitzer, für die eine Befreiung unter Berücksichtigung des Aufwands finanziell attraktiv ist. Für den Vollzug der CO2-Abgabe, von der sich ab 2008 ca. 950 Unternehmen befreien wollen, sind in der Bundesverwaltung insgesamt 13 Stellen bei OZD, BAFU und BFE nötig. Dazu kommt der personelle Aufwand bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), welche die Unternehmen bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der CO2-Reduktionsverpflichtung eng begleitet. Für die Betreuung der Hauseigentümer wäre die Schaffung einer spezialisierten Einheit innerhalb der EnAW oder die Gründung einer separaten Agentur sinnvoll.

4.3 Vollzugstauglichkeit

4.3.1 Abgabebefreiung für Hauseigentümer