Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/1: 02.473 n Pa.Iv. Hegetschweiler. Vorentwurf zu einer Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich · 11 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 13. Dezember 2002 reichte Nationalrat Rolf Hegetschweiler eine parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein, die für Hauseigentümer Anreize schaffen soll für energetische Investitionen im Gebäudebereich. Artikel 9 des CO2-Gesetzes sei durch Absatz 7 (neu) folgendermassen zu ergänzen: „Gebäudeeigentümer, welche eine Verpflichtung gegenüber dem Bund eingehen und damit die Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung erfüllen, sind befugt, die resultierenden Rückerstattungen für ihre Investitionen zu verwenden. Der Gebäudeeigentümer ist nicht verpflichtet, diese Rückerstattungen an seine Mieter zu vergüten, sofern er glaubhaft darlegen kann, dass diese Mittel in energetisch wirksame Massnahmen fliessen.“
An ihrer Sitzung vom 8. April 2003 setzte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) eine Subkommission ein, der die Mitglieder Lustenberger, Garbani (später ersetzt durch Reymond), Hegetschweiler, Keller und Rechsteiner-Basel angehörten. Diese legte mehrere Varianten vor: 1) Die genaue Umsetzung der parlamentarischen Initative, d. h. Rückerstattung der CO2-Abgabe gemäss Artikel 9 CO2-Gesetz; 2) Eine Änderung des Mietrechts, wonach für Investitionen in energetisch wirksame Massnahmen höhere Überwälzungssätze gelten würden; 3) Eine Fondslösung mit Teilzweckbindung der CO2-Abgabe: Diese Beträge könnten direkt und zweckgerichtet zur Förderung energiesparender Massnahmen im Gebäudebereich verwendet werden. Am 9. September 2003 beantragte die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
Nachdem der Nationalrat am 16. Juni 2004 dem Antrag gefolgt war, beauftragte die Kommission ihre Subkommission, die drei Modelle näher zu prüfen und einen Entwurf auszuarbeiten. Noch vor Abschluss der Arbeiten in der Subkommission unterbreitete der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe (05.057). Die Subkommission wollte die Anliegen der Initiative in diese Vorlage des Bundesrates integrieren und reichte entsprechende Anträge ein. Diese Anträge wurden im Plenum abgelehnt. Aufgrund des Antrags der Kommission vom 30. Mai 2006 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist bis zur Sommersession 2008.
Am 21. Februar 2006 reichte die Kommission eine Motion ein, die dem Anliegen der parlamentarischen Initiative im Mietrecht entgegenkommt. Die Motion „Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich“ (06.3015) verlangt eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, wonach energetische Verbesserungen ausdrücklich als wertvermehrende Investitionen auf die Mieter überwälzt werden dürfen. Die Motion wurde am 15. Juni 2006 im Nationalrat und am 20. März 2007 mit einer Änderung auch im Ständerat angenommen. Am 11. Juni 2007 stimmte der Nationalrat der Änderung zu.
Nach Genehmigung der CO2-Abgabe beauftragte die Kommission an ihrer Sitzung vom 21. Mai 2007 die Subkommission erneut, eine Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler auszuarbeiten. Gleichzeitig sollte sie