Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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lung des im Jahre 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen10.

Der Bund finanziert seine Aufwendungen für die Strasseninfrastruktur über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Gespiesen wird die SFSV aus zweckgebundenen Einnahmen im Umfang von derzeit 3’737 Millionen (Stand 2008).

Diese stammen aus der Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer (1’470 Mio.), dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen von 30 Rp./l auf diese Steuer (1’990 Mio.) sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette (277 Mio.).

Abbildung 5: Mittelfluss der SFSV

Den grössten Teil dieser Mittel verwendet der Bund (Stand 2008) für die ordentlichen Aufwendungen der Nationalstrassen (rund 1’480 Mio.). Davon benötigt der Bund rund 1’175 Millionen für den Ausbau und Unterhalt und rund 305 Millionen für den Betrieb der Nationalstrassen. 837 Millionen fliessen in den Infrastrukturfonds. Mit weiteren rund 523 Millionen beteiligt sich der Bund in Form von Globalbeiträgen an Hauptstrassen und mit nicht werkgebundenen Beiträgen an den Aufwendungen der Kantone für die kantonalen Strassen. Weitere 555 Millionen sind werkgebundene Beiträge zur Mitfinanzierung des kombinierten Güterverkehrs (223 Mio.) und des Baus der NEAT (NEAT-Viertel; 253 Mio.). Dazu kommen Zahlungen für den Autoverlad, Darlehen und Investitionsbeiträge an den Bau von Verladeterminals im kombinierten Verkehr, Anschlussgleise sowie die Verkehrstrennung (insgesamt gut 78 Mio.). Die verbleibenden rund 227 Millionen fliessen in die Strassenforschung, die Verwaltung der Nationalstrassen, in strassenverkehrsbedingte Umweltschutzmassnahmen für den Langsamverkehr, die Fuss- und Wanderwege,

10 Die alleinige Übernahme der Verantwortung für das Nationalstrassennetz durch den Bund ist via Globalbilanz NFA finanziell abgegolten. Dies gilt jedoch nur für das aktuell gültige Nationalstrassennetz. Die Aufklassierung von bisher kantonalen Strassen (Anpassung Netzbeschluss) ist für den Bund mit zusätzlichen Lasten verbunden, die seitens der Kantone speziell abzugelten sind.