Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 35Fedlex · Erläuternder Bericht

Jahr eine Zunahme der Aufwendungen für den Substanzerhalt im Umfang von 20 bis 25 Millionen.

Kostenintensive Vollzugsaufgaben belasten den Kredit „Ausbau“

Seit der Inbetriebnahme der ersten Nationalstrassenabschnitte haben sich die Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung und die Verfügbarkeit der Nationalstrassen markant erhöht. Verschiedene Vollzugsaufgaben aber auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Nationalstrassen mit hohen Anforderungen an ihre permanente Verfügbarkeit sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Abdeckung derselben erfolgt über den Kredit „Ausbau“. Die im Folgenden genannten Beträge sind in den Ausgabenperspektiven dieser Kreditposition integriert.

Die Störfallverordnung regelt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Auswirkungen von Störfällen. In ihren Geltungsbereich fallen – unter anderem - die Verkehrswege. Die Verordnung verpflichtet den Eigentümer der Verkehrswege, alle zur Verminderung des Risikos geeigneten Massnahmen zu treffen soweit sie nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind. Der Bund ist von dieser Regelung in seiner Funktion als Eigentümer der Nationalstrassen betroffen. Das Bundesamt für Strassen schätzt die Aufwendungen für die Umsetzung der Störfallverordnung auf den Nationalstrassen auf rund 1,25 Milliarden von 2010 bis 2030.

Die Lärmschutzverordnung verlangt die Sanierung von übermässig Lärm verursachenden Anlagen. Für die Nationalstrassen läuft die Sanierungsfrist bis zum Jahr 2015. Für den Schutz der Siedlungsgebiete vor übermässigen Lärmimmissionen steht die Realisierung von lärmarmen Strassenbelägen und von Massnahmen auf dem Ausbreitungsbereich (zum Beispiel Lärmschutzwände) im Vordergrund. Das Bundesamt für Strassen schätzt den dafür erforderlichen Investitionsbedarf bis zum Jahr 2015 auf insgesamt 1,3 Milliarden.

Die Belastung von Umwelt und Siedlungsgebieten durch Luftschadstoffe und Lärmimmissionen sowie die Trennwirkung stellen erhebliche Nachteile des Strassenverkehrs dar. Der Bund ist gewillt, diese im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten innert nützlicher Frist zu verringern. Zu investiven Verpflichtungen führen die Massnahmen zur Reduktion der Trennwirkung durch die Nationalstrassen. Darunter fallen insbesondere die vermehrt geforderte Realisierung von Überdeckungen bestehender Nationalstrassen in innerstädtischen Bereichen sowie die Umsetzung der Vorgaben betreffend das Erstellen von Wildtierbrücken. Die Aufwendungen für die Realisierung der Wildtierquerungen betragen mindestens rund 150 Millionen. Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für die Reduktion der Trennwirkungen in städtischen Bereichen.

Nach den schweren Unfällen in Tunnel sind die Anforderungen an die sicherheitstechnischen Ausrüstungen der Tunnel in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Das Bundesamt für Strassen hat die 219 Tunnel auf den Nationalstrassen im Hinblick auf ihre Normkonformität untersuchen lassen. Trotz intensiver Sanierungen erfüllen derzeit weniger als 50% dieser Tunnel die geforderten Sicherheitsstandards in Bezug auf Tunnelentlüftung, Fluchtwege, Signalisation der Sicherheitsanlagen sowie Energieversorgung. Die Sicherheitsausrüstungen der betroffenen Tunnel sind in den kommenden Jahren schrittweise nachzurüsten. Das Bundesamt für Strassen schätzt die finanziellen Aufwendungen für die erforderliche Ertüchtigung der Tunnel auf insgesamt rund 1,2 Milliarden bis 2020.