Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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den Wald, den Schutz vor Naturgefahren und den Lärmschutz sowie den Heimatschutz, die Denkmalpflege, die historischen Verkehrswege, den Schutz von Natur und Landschaft sowie den Schutz der übrigen Strassen vor Naturgefahren (Hochwasserschutz).

1.5.2 Kurzfristig ist Finanzierung gesichert – bereits mittelfristig besteht Handlungsbedarf

Das Finanzierungssystem für die Nationalstrassen mit den zweckgebundenen Mineralölsteuern, dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen und der Autobahnvignette ist aus heutiger Sicht zielführend. Die Quellen sind derzeit ausreichend. Die Investitionen in Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen werden vollumfänglich über die Einnahmen aus der Mineralölsteuer, dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen und der Autobahnvignette finanziert. Generiert werden diese Einnahmen durch den Bezug von Mineralöl beziehungsweise Treibstoffen und dem Kauf der Autobahnvignette. Durch dieses System ist gewährleistet, dass die Kosten der Nationalstrasse vorwiegend beziehungsweise bei der Autobahnvignette ausschliesslich von den Benutzern getragen werden. Im internationalen Vergleich ist die Höhe der Mineralölsteuern in der Schweiz relativ tief.

Mittelfristig wird die SFSV die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen allerdings nicht mehr sicherstellen können. Zwar wird das Nationalstrassennetz bis ca. 2020 fertig gestellt sein. Bereits jetzt zeichnen sich aber Finanzierungslücken ab. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen drei Gründe:

- Die im Rahmen des Infrastrukturfonds neu geschaffenen Aufgaben Agglomerationsverkehr sowie die Beiträge an die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen sowie die anteilige Zweckbindung der aus der Luftfahrt stammenden Mineralölsteuererträge (Spezialfinanzierung Luftverkehr) (Ziffer 1.5.3.1).

- Wachsende Aufgaben im Bereich Nationalstrassen (Ziffer 1.5.3.2).

- Die langjährige Nicht-Anpassung der Einnahmenseite der SFSV an die auf der Ausgabenseite aufgelaufene Teuerung (Ziffer 1.5.3.3).

Hinzu kommen weitere neue Aufgaben, die der Bund möglicherweise mit Mitteln der SFSV zu finanzieren hat. Darunter fallen:

- Die Finanzierung allfälliger Netzergänzungen zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz (Ziffer 1.4.3.3).

- Die Finanzierung von Ausbauten auf den rund 400 Kilometer bestehender Strassen, die der Bund durch die allfällige Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz von den Kantonen übernimmt (Ziffer 1.3.2.2).

- Die Weiterfinanzierung von Eisenbahnprojekten (Ziffer 1.5.4.3).

Unabhängig von dieser Situation kann längerfristig eine umfassende Neuregelung der Finanzierung für die Strasseninfrastruktur nicht ausgeschlossen werden. Hauptgrund dafür ist der verstärkte Einsatz von sparsameren oder mit anderen Energiequellen betriebenen Fahrzeugen, welche die heute noch ergiebigen Mineralölsteuerbeiträge sukzessive erodieren lassen könnten. Aufdrängen könnte sich eine

Neuregelung der Finanzierung aber auch durch die Auswirkungen klimapolitisch