Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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1.5.4.2 Ausbauten auf aufklassierten Strassen

Im Rahmen der Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz hat der Bundesrat im Sommer 2008 vorgeschlagen, knapp 400 Kilometer bestehende Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Die jährlichen Aufwendungen für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt dieser Strassen hat der Bundesrat auf rund 350 Millionen geschätzt. In der entsprechenden Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Mehraufwendungen durch eine Reduktion der nicht werkgebundenen Beiträge sowie der Globalbeiträge des Bundes an die Hauptstrassen vollumfänglich zu kompensieren.

Diese Kompensation ist in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen. Für die Weiterführung dieses Geschäftes kommen aus Sicht des Bundesrates drei Optionen in Frage:

a. Status Quo: Der Bund verzichtet auf die Übernahme der rund 400 Kilometer Strassen.

b. Teilweise Kompensation: Der Bund übernimmt die knapp 400 Kilometer Strassen und verzichtet auf die Kompensation der Aufwendungen für den Ausbau der übernommenen Strassen. Die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt werden hingegen von den Kantonen kompensiert.

c. Vollständige Kompensation: Unterhalt, Betrieb und Ausbau werden - wie vom Bundesrat im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagen - vollständig von den Kantonen kompensiert.

Die Szenarien „Status Quo“ und „vollständige Kompensation“ haben auf die SFSV keine Auswirkungen. Im mittleren Szenario „Teilweise Kompensation“ entsteht in den kommenden 20 Jahren eine Mehrbelastung der SFSV im Umfang von rund 4 Milliarden. Zwar obliegt es dem Bund zu entscheiden, ob und wo ein Ausbau vorgenommen wird. Entsprechende Erwartungen seitens der Kantone sind jedoch bereits heute absehbar.

1.5.4.3 Weiterführung der Beiträge an die Finanzierung von Eisenbahnprojekten

Der seit 1998 bestehende FinöV-Fonds sichert die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte. Gespiesen wird er zum Teil aus Mitteln der SFSV („NEAT-Viertel“). Bisher war geplant, die Beiträge aus der SFSV bis zum Jahr 2023 auslaufen zu lassen.

Im Rahmen von ZEB2 wird derzeit diskutiert, Eisenbahnprojekte aus Mitteln der SFSV weiter zu finanzieren. Bei Beiträgen von konstant rund 300 Millionen pro Jahr und einer Laufzeit bis ins Jahr 2027 würde dies bis zum Jahr 2027 eine Mehrbelastung der SFSV von ca. 3 Milliarden bedeuten.

1.5.5 Finanzieller Mehrbedarf insgesamt

1.5.5.1 Entwicklung der Einnahmen SFSV

Für die Entwicklung der Einnahmen der SFSV sind für den Bundesrat unter den absehbaren Rahmenbedingungen gemäss Ziffer 1.5.3.3 zwei Szenarien denkbar:

Eine Stabilisierung der Einnahmen auf dem heutigen Niveau (Szenario „Stabilisierung“) und eine Abnahme der Einnahmen aufgrund des rückläufigen Treibstoffverbrauchs (Szenario „Trendumkehr“).