Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/101: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität · 15 Seiten
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Drei Teilnehmer10 unterstützen zwar den Kampf gegen die Cyberkriminalität, lehnen aber die Ratifikation des Übereinkommens bzw. sogar die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab. Sie begründen ihre Ablehnung generell mit der übermässigen Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte und – hinsichtlich der beschleunigten Rechtshilfe – mit den Auswirkungen auf den Finanzplatz und den erheblichen finanziellen Konsequenzen für den Bund. In Bezug auf die beiden unterbreiteten Gesetzesänderungen (Art. 143bis StGB und Art. 18b IRSG) äussern zahlreiche Akteure der Informatik- und Telekommunikationsbranche die Befürchtung, dass der neue Absatz 2 von Artikel 143bis StGB ihre Tätigkeiten im Bereich der Computersicherheit kriminalisieren könnte. Einige Befragte11 unterstützen zwar mehrheitlich den Grundsatz des beschleunigten Rechtshilfeverfahrens bei der Übermittlung von elektronischen Verkehrsdaten (Art. 18b IRSG). Dieses sollte jedoch ihres Erachtens breiter anwendbar sein und auch Inhaltsdaten erfassen. Sie begründen ihre Position mit den überzeugenden praktischen Erfahrungen und ihrem Wunsch, die Strafverfolgung effizienter zu gestalten. Andere Teilnehmer12 dagegen beantragen eine stärkere Berücksichtigung der Rechte der Einzelnen. Zudem wird die Befürchtung geäussert, dass das fragliche Verfahren für die Erlangung von fiskalischen Auskünften missbraucht werden könnte. Bestimmte Teilnehmer schlagen weitere Gesetzesanpassungen vor, nämlich die Definition der Verkehrsdaten in Artikel 11 Absatz 3 IRSG zu verankern und die Verpflichtung einzuführen, dass die Ersuchen mit schnellen Kommunikationsmitteln auf gesichertem Weg (z.B. Verschlüsselung) übermittelt werden.
Die Teilnehmer äussern sich zu weiteren Punkten des Übereinkommens, z.B. zu den Artikeln über die Kinderpornografie, die Verantwortlichkeit der juristischen Personen und zu bestimmten Aspekten der Verfahrensregeln und der Rechtshilfe. Schliesslich vertreten mehrere Adressaten die Meinung, dass die finanziellen Auswirkungen der Ratifikation des Übereinkommens für die Kantone unterschätzt wurden13.
10 TI, SVP, Ordre des avocats de Genève. Die Stellungnahmen lassen nicht klar ersehen, ob die Teilnehmer die Gesetzesänderungen ablehnen und ob letztere annehmbar wären, wenn sie nicht auf eine internationale Verpflichtung zurückgingen.
11 FR, BL, AR, SG, VD, NE, JU, Konferenz der Schweizer Staatsanwälte, Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.
12 ZH, OW, SO, economiesuisse. Nach Auffassung der SVP und des Ordre des avocats de Genève werden die Rechte des Einzelnen verletzt.
13 Siehe Ziff. 3.3.4.