Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 47 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
Verknüpfung des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention (STE 166) und zur Konvention über die Vermeidung der Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge (STE 200) mit der Totalrevision BüG?
1. Befürwortende Stellungnahmen • 7 Kantone befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision (ZH, LU, SH, AI, VD, GE, JU).
• 3 Parteien (CVP, SP, GPS) stimmen der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevi-
sion zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, FER) befürworten die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, UNHCR, JusPax, SEK, DJS) sind für die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision.
Der SEK regt an, das BüG erst nach dem Beitritt zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention zu revidieren. Andernfalls könne den Konsequenzen, die sich aus dem Beitritt ergeben, nur unzureichend Rechnung getragen werden. Es sei für eine möglichst umfassende Geltung dieser Konvention zu sorgen.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 15 Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SG, GR, AG, TG, NE) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab.
• 2 Parteien (FDP, EDU) sind gegen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevisi-
on. • 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) lehnen die Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision ab. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, BGK, BGSB,
BGB, BGR) sind mit der Verknüpfung des Beitritts mit der Totalrevision nicht ein-
verstanden.
Eine Verknüpfung verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie (GL, NE, BS, SG, EDU). Der Regelungsbereich der beiden Konventionen sei umfassender (ZG). Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes solle nicht Gefahr laufen, wegen möglichen Beitrittsbedenken zu scheitern (BS, BL).
Zusatzbemerkungen, insbesondere zu Gesetzesartikeln, die nicht im Fragebogen aufgeführt sind
I. Allgemeine Zusatzbemerkungen zum Vorentwurf BüG
1. Kantone
Statt vom Bundesamt für Migration sei von der zuständigen Bundesbehörde bzw. vom zuständigen Bundesamt zu sprechen, da das BFM in den vergangenen Jahren mehrmals die Bezeichnung gewechselt habe (VS, SG). Des Weiteren wird angeregt: Verzicht auf die Doppel-Staatsbürgerschaft (OW); automatische oder erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation (VS); Ergänzung der Integrationskriterien mit dem Kriterium der wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit (NW); Einführung einer Wartefrist nach abgelehnter Einbürgerung (SZ); Verpflichtung des Gesuchstellers zur Offenlegung der notwendigen Tatsachen und zur wahrheitsgemässen Auskunft sowie Einwilligung des Gesuchstellers zum Einholen von amtlichen Erkundigungen (BS). Gemäss den Kantonen SZ und NW sind die mit der Gesetzesrevi-