Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 46 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
− Im Bereich der Verfahren und der Regelung der kantonalen und kommunalen Wohnsitz-
fristen zu starker Eingriff in die Autonomie der Kantone;
− Abwälzung von Aufgaben auf Kantone in Bereichen, die in der alleinigen Zuständigkeit des
Bundes liegen;
− Fehlen von Erleichterungen für Flüchtlinge und Staatenlose;
− Unvollständiger Katalog der Integrationskriterien;
− Unklare finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.
Beitritt der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention (STE 166) und zur Konvention über die Vermeidung der Staatenlosigkeit bei Staatennachfolge (STE 200)
1. Befürwortende Stellungnahmen • 17 Kantone befürworten den Beitritt (ZH, BE, LU, SZ, OW, ZG, SH, AG, SG, BS, BL, SO, FR, VD, NE, GE, JU), wobei 2 Kantone (SZ, OW) mit Vorbehalt. • 3 Parteien (CVP, SP, GPS) stimmen dem Beitritt zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Travail.Suisse, FER) erklären sich mit dem Beitritt einverstanden. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, EKM, HEKS, UNHCR, SFM, ai, JusPax, SEK, DJS) sind für den Beitritt.
Die Kantone SZ und OW können dem Beitritt nur zustimmen, sofern die im erläuternden Bericht erwähnten Vertragsvorbehalte angebracht würden.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (GL) lehnt den Beitritt ab. • 2 Parteien (FDP, EDU) erklären sich mit dem Beitritt nicht einverstanden. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (SAV) lehnt den Beitritt ab.
• 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVBK, BGK) sind mit dem Beitritt nicht ein-
verstanden.
Der Kanton GL befürwortet nur den Beitritt zur STE 200. Der FDP greifen die Konventionen zu tief in die nationale Gesetzgebung ein. Gemäss der EDU ist gegenüber Beitritten zu supranationalen Konventionen, die den späteren Nachvollzug von Rechtsbestimmungen mit sich bringen, Zurückhaltung angebracht. Gemäss dem SAV bräuchte es für eine Stellungnahme eine vertiefte Prüfung der Kompatibilität mit dem Schweizer Recht. Auffallend sei, dass die STE 166 weder von Italien, Frankreich noch Belgien und die STE 200 von keinem unserer Nachbarländer ratifiziert worden sei. Es sei genau zu prüfen, welches die Auswirkungen wären.
3. Enthaltungen • 5 Kantone enthalten sich einer Stellungnahme (NW, GR, TG, TI, VS).
Die Bestimmungen der Konventionen seien nicht detailliert bekannt, weshalb die Frage nicht beantwortet werden könne (NW, GR, TG, TI). Die Beitrittsfrage sei Sache des Bundes (VS).