Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 48 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
sion verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone zu klären. Der Kanton LU weist darauf hin, dass der politische Diskurs über die Integration bisher nur im Rahmen des Ausländerrechts stattgefunden habe. Wenn jetzt die Kohärenz allein darin bestehe, das BüG dem AuG anzupassen, so greife dies zu kurz: Das AuG betreffe nämlich nur eine Minderheit der Ausländer in der Schweiz, an die immer höhere Integrationsanforderungen gestellt werden. Die sogenannte «Kohärenz» des Vernehmlassungsentwurfs vernachlässige die Mehrheit der Ausländer, deren Aufenthalt und Niederlassung nicht an Integrationsanforderungen geknüpft seien. Der Kanton VD lehnt separate Erhebungen für Jugendliche ab dem 12. Altersjahr bei Familiengesuchen ab. Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation sowie von in der Schweiz geborenen Ausländern habe bereits Eingang in die kantonale Gesetzgebung gefunden und werde durch die vom Bund vorgesehene Regelung vereitelt.
2. Politische Parteien
Die CVP fordert eine Charta, die Grundwerte aufzählt, an denen sich alle Personen einer Gemeinschaft orientieren. Jede einbürgerungswillige Person habe vor der Einbürgerung die Charta zu unterzeichnen. Gemäss der GPS sind Flüchtlinge und Staatenlose erleichtert einzubürgern. Gemäss der SVP dürfen den auf Gemeindeebene zuständigen Einbürgerungsbehörden relevante Informationen über die Kandidaten (z.B. Religionszugehörigkeit) nicht aus Datenschutzgründen vorenthalten werden. Im Weiteren fordert sie, dass in allen Kantonen Einbürgerungsgesuche amtlich publiziert werden und die Verurteilung für schwere Straftaten ein unverjährbares Einbürgerungshindernis darstellen soll. Die EDU schlägt eine Bewährungsfrist für Eingebürgerte vor.
3. Berufs- und Wirtschaftsverbände
Es sei eine Regelung für die automatische oder mindestens erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation aufzunehmen (Travail.Suisse). Die Verordnung müsse zeitgleich mit der Gesetzesrevision ausgearbeitet werden (SAV).
4. Weitere Vernehmlassungsteilnehmer
Es seien für folgende Personengruppen Erleichterungen zu schaffen: für Ausländer der zweiten Generation (EKM), für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose (HEKS, UNHCR, SFH, FIZ) sowie für von Gewalt betroffene Migrantinnen (FIZ). Für Ausländer der dritten Generation sei die automatische oder mindestens erleichterte Einbürgerung vorzusehen (SSV, EKM, KID, JusPax). Die Verordnung müsse zeitgleich mit der Gesetzesrevision ausgearbeitet werden (SSV, SGV, EKM). Es sei eine Wartefrist nach abgelehnter Einbürgerung einzuführen (SGV, SVBK). Für Jugendliche, die sich ohne Elternteil einbürgern lassen wollen, solle ein Mindestalter von 16 Jahren gelten (SVBK). Es sei eine Bestimmung, die den Gesuchsteller zur Offenlegung der notwendigen Tatsachen und zur wahrheitsgemässen Auskunft verpflichtet, sowie die Einwilligung des Gesuchstellers zum Einholen von amtlichen Erkundigungen vorzusehen (BGSB, BGB, BGR).
II. Zusatzbemerkungen zu einzelnen Artikeln des Vorentwurfs BüG Zu Artikel 2: Kantons- und Gemeindebürgerrecht
Der Zeitpunkt des Erwerbs bzw. Verlusts des Bürgerrechts durch das Kind solle klarer geregelt werden (ZH).