Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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Die Befürworter kritisieren vor allem die folgenden Punkte:
− Niederlassungsbewilligung als Zulassungsvoraussetzung;
− Herabsetzung der Aufenthaltsdauer auf 8 Jahre;
− Nicht-Anrechnung des Aufenthalts als Asylbewerber;
− Im Bereich der Verfahren und der Regelung der kantonalen und kommunalen Wohnsitz-
fristen zu starker Eingriff in die Autonomie der Kantone;
− Zu unbestimmt formulierte Integrationskriterien;
− Fehlen von Erleichterungen für Flüchtlinge und Staatenlose.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 4 Kantone (NW, BL, GR, TG) lehnen die Stossrichtung ab. • 2 Parteien (SVP, GPS) sind mit der Stossrichtung nicht einverstanden. • 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia) lehnen die Stossrichtung ab.
• 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (EKM, AVZ, SFR, ai, SEK) sind mit der Stoss-
richtung nicht einverstanden.
Die Stossrichtung der vorliegenden Bürgerrechtsrevision wird namentlich aus folgenden Gründen abgelehnt:
− Niederlassungsbewilligung als Zulassungsvoraussetzung;
− Herabsetzung der Aufenthaltsdauer auf 8 Jahre;
− Einführung von Ordnungsfristen;
− Nicht-Anrechnung des Aufenthalts als Asylbewerber;
− Fehlen von Erleichterungen für Ausländer der zweiten und dritten Generation;
− Im Bereich der Verfahren und der Regelung der kantonalen und kommunalen Wohnsitz-
fristen zu starker Eingriff in die Autonomie der Kantone;
− Abwälzung von Aufgaben auf Kantone in Bereichen, die in der alleinigen Zuständigkeit des
Bundes liegen;
− Fehlen von Erleichterungen für Flüchtlinge und Staatenlose;
− Unvollständiger Katalog der Integrationskriterien;
− Unklare finanzielle Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden.
Adhésion de la Suisse à la Convention européenne sur la nationalité (STE 166) et à la Convention sur la prévention des cas d’apatridie en relation avec la succession d’Etats (STE 200)
1. Befürwortende Stellungnahmen • 17 Kantone befürworten den Beitritt (ZH, BE, LU, SZ, OW, ZG, SH, AG, SG, BS, BL, SO, FR, VD, NE, GE, JU), wobei 2 Kantone (SZ, OW) mit Vorbehalt. • 3 Parteien (CVP, SP, GPS) stimmen dem Beitritt zu. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Travail.Suisse, FER) erklären sich mit dem Beitritt einverstanden. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, EKM, HEKS, UNHCR, SFM, ai, JusPax, SEK, DJS) sind für den Beitritt.
Die Kantone SZ und OW können dem Beitritt nur zustimmen, sofern die im erläuternden Bericht erwähnten Vertragsvorbehalte angebracht würden.