Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/107: Änderung von Verordnungen betreffend das Fernmeldegesetz (FMG) · 9 Seiten
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fordern, dass die Daten der Kommunikationsteilnehmerinnen und -teilnehmer zusätzlich auch offline zur Verfügung gestellt werden. Während Orange der Meinung ist, dass der Grundsatz der kostenorientierten Preisgestaltung nicht gelten sollte, machen der SGV und Swisscom geltend, dass es keinen Grund gibt, einen Dienst zu reglementieren, der gerade erst auf den Markt gekommen ist. Der SDV schlägt vor, die Fernmeldedienstanbieterinnen zu verpflichten, die Adressangaben so auszuliefern, wie sie ihre Vertragspartner zur Veröffentlichung bestimmt haben.
Art. 34 Abs. 1 Mietleitungen
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Art. 35 Abs. 2 Mehrwertdienste: Ausnahmen
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Art. 47 Abs. 3 Schlichtungsstelle: Verpflichtungen der Anbieterinnen
Die Häufigkeit, in der die Fernmeldedienstanbieterinnen ihre Kundinnen und Kunden über die Existenz der Schlichtungsstelle informieren müssten (bei jeder Rechnungsstellung oder bei jedem Aufladen für Prepaid-Kundinnen und -Kunden), wurde von den Anbieterinnen und ihren Organisationen (asut,
Cablecom, COLT, Orange, SAVASS, Sunrise, Swisscable, Swisscom, Verizon, VTX) sowie vom
SGV kritisiert. Ihrer Meinung nach wäre die derzeitige Regelung (Information bei Vertragsabschluss, dann einmal pro Jahr) bei weitem ausreichend. Ombudscom und die Konsumentenorganisationen (FRC, KF, SKS) heissen dagegen die Änderungen an dieser Bestimmung gut.
Art. 48 Abs. 1 Schlichtungsstelle: Datenschutz
Während die Änderungen an dieser Bestimmung von FRC und Ombudscom gutgeheissen werden, lehnen es die Deutschschweizer Konsumentenorganisationen (KF, SKS) ab, dass der Zeitraum für die Aufbewahrung von Dossiers zu einem Schlichtungsverfahren von zwei auf fünf Jahre verlängert wird. Diese Organisationen schlagen ausserdem vor, dass die Schlichtungsstelle dazu angehalten werden soll, in ihrem Jahresbericht die Zahl der Fälle anzugeben, die jede Anbieterin betreffen, sowie über die Folge zu informieren, die dem Einigungsantrag gegeben wurde.
Art. 61 Abs. 3 Interkonnektion
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Art. 70 Abs. 1 und 2 Gesuch um Erlass einer Zugangsverfügung
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Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
Art. 10 Abs. 1 Bst. p und q
Die Konsumentenorganisationen (FRC, KF, SKS) sowie der KV Schweiz und der SBV begrüssen die erweiterte Anwendung der Preisbekanntgabepflicht bei den internationalen Roamingdiensten.
4/9 Änderung der Verordnungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise