Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/107: Änderung von Verordnungen betreffend das Fernmeldegesetz (FMG) · 9 Seiten

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4. Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)

Art. 5a Schwach- und Starkstromanlagen für die Datenübertragung

Swisscable ist nicht dagegen, dass dem BAKOM die Kompetenz erteilt wird, technische und administrative Vorschriften über das Erstellen und Betreiben von für die Datenübertragung verwendeten Schwach- und Starkstromanlagen zu erlassen. Andere Teilnehmende sind nuancierter in ihrer Stellungnahme. Gemäss einigen (asut, SGV, Swisscom) sollte das BAKOM internationale Normen und Empfehlungen berücksichtigen und angemessene Übergangsfristen vorsehen. Der VSE fordert, dass freiwillige Massnahmen der Organisationen der Elektrizitätswirtschaft geprüft und, soweit möglich, in die Ausführungsbestimmungen übernommen werden. Electrosuisse geht davon aus, dass damit nicht in die Kompetenzen des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) eingegriffen wird. Der SGB ist der Meinung, dass auch gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

8/9 Änderung der Verordnungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise