Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 113 Seiten

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erbrachten Leistungen anpassen oder ihre Praxisstruktur überprüfen und Betriebsfusionen erwägen müssen.

Die Auswirkungen auf die betroffenen Ärztinnen und Ärzte dürften in Randregionen niedriger sein als in den Agglomerationen. Die mittelfristigen Auswirkungen hängen davon ab, ob in den Randgebieten die Versorgung mit Arzneimitteln nicht durch andere, neue Anbieter gewährleistet werden kann.

3.3.3 Patientinnen und Patienten und Konsumentinnen und Konsumenten

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen des Zulassungsverfahrens für Arzneimittel ohne Indikation folgen einem breit abgestützten politischen Bedürfnis. Die hierbei stattfindende Fokussierung auf die Aspekte der Qualität und Unbedenklichkeit unter Ausklammerung der gemäss internationalen Standards im Allgemeinen verlangten Wirksamkeit setzt voraus, dass die reduzierte behördliche Begutachtung durch eine entsprechende Kennzeichnung der betroffenen Präparate transparent gemacht wird. Nur so wird es den Patientinnen und Patienten ermöglicht, in aufgeklärter Art und Weise zwischen verschiedenen Arzneimitteltypen auszuwählen.

Bei den Kinderarzneimitteln verbessert sich die Verfügbarkeit altersgerechter Präparate, was zusammen mit der transparenteren Information der Fachpersonen die Medikationssicherheit erhöht.

Das Verbot der Medikamentenabgabe in Arztpraxen wird die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln insofern nicht beeinträchtigen, als der Versandhandel und die spitalexterne Pflege bei chronisch Kranken und Betagte, die Erleichterung der Selbstmedikation bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Liste B sowie die Abgabe aller nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel durch die Drogistinnen und Drogisten die Zugangsmöglichkeiten für die Patienten und Konsumenten erleichtern. Gleichzeitig können sie vermehrt von der interdisziplinären, Evidenz basierten Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pharmazeuten und anderen Fachpersonen profitieren, die sich mit dem Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe erst richtig entfalten kann.

Die Massnahmen zur Regelung der geltenden Vorteile dürften über ihre mengendämpfende Wirkung auch die Kosten- und damit Prämienentwicklung bremsen.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 2008158 über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt.

158 BBl 2008 824