Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 113 Seiten
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und für Arzneimittelzulassungen bei Vorliegen der erforderlichen Kriterien einen Pharmacovigilance Plan (Art. 11 Abs. 2 Bst. c) zu erstellen und dem Institut vorzulegen.
Die Optimierung der Regulierung und die Stärkung des Vollzugs im Zusammenhang mit den geldwerten Vorteilen bringt für die Betroffenen grössere Klarheit in Bezug auf deren Zulässigkeit.
3.3.2 Handel und berufsmässige Anwenderinnen und Anwender
Handel (Gross-/Detailhandel), Spitäler und Anwender (Ärzte und Ärztinnen usw.) sind neu verpflichtet, ein der Art und Grösse des Betriebs angepasstes Qualitätssicherungssystem für die Abgabe und berufsmässige Anwendung von Arzneimitteln zu betreiben.
Die Ausweitung der selbständigen Abgabekompetenzen für Apothekerinnen und Apotheker sowie Drogistinnen und Drogisten dürfte die wirtschaftliche Situation dieser Berufsgruppen verbessern. Die Menge an abgegebenen Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation wird sich eher vergrössern, die Menge an über eine ärztliche Verschreibung bezogenen Arzneimitteln abnehmen. Dies wird wiederum zur Folge haben, dass die Krankenversicherer diesbezüglich entlastet werden. Noch nicht beziffert werden können die Auswirkungen für die Heilmittelindustrie, welche die Kennzeichnung all dieser Arzneimittel (aktuell Abgabekategorien B und C) anpassen muss.
Mit dem weitgehenden Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe werden die entsprechenden Berufsgruppen Einkommenseinbussen erleiden. Mit der geplanten Reduktion des Vertriebsanteils profitieren die Apotheken zwar von mehr Kundschaft, können aber ihre Erträge nur beschränkt steigern.
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen in Kantonen mit Selbstdispensation zu einem Rückgang des ärztlichen Einkommens im ambulanten Bereich. Die Einbussen variieren dabei je nach Spezialisierung und Standortkanton des Humanmediziners. Die Preisüberwachung hat am 15. Juli 2008 einen Bericht über die Verkaufsmargen der selbstdispensierenden Ärzte (SD) und der Apotheken beim Medikamentenabsatz veröffentlicht157. Gemäss dieser Untersuchung erwirtschaften die SD-Ärzte in den 13 Kantonen mit zugelassener Selbstdispensation einen durchschnittlichen Nettoertrag aus dem Medikamentenabsatz von 106’000 Franken (Allgemeinpraktiker) bzw. 42’000 Franken (Spezialärzte).
Tierarzneimittel werden in der ganzen Schweiz vorwiegend durch die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben. Veterinärmediziner erzielen damit einen beachtlichen Teil ihres Einkommens. Unrentable Dienstleistungen werden teilweise mit Arzneimittelverkäufen quersubventioniert. Auf Niveau Grosshandel kann von einem Marktvolumen von rund 100 Millionen Franken ausgegangen werden. Das Verbot zur Abgabe von Tierarzneimittel ausserhalb der Anwendung auf den Höfen führen zu Einkommensverlusten. Um ihre Einkommen zu sichern, werden die Tierärzte daher auf unrentable Dienstleistungen verzichten müssen, die Tarife für die
157 Newsletter 03/08 Preisüberwachung: SL Logistikmarge, Probleme und Reformansätze im SD Markt, März 2008.