Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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für das Heilmittelgesetz gleichzeitig für die Vorbereitung der Rechtssetzung verantwortlich sein sollte.

Die pharmazeutische Industrie sowie der SGV fordern die Beschränkung der Aufsichtsabgabe auf maximal 5 Promille des Fabrikabgabepreises. Verschiedene Apothekerverbände, SPO und der SGV fordern die Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen dahingehend, dass die Aufsichtsabgabe künftig zu Lasten der Hersteller als Bestandteil des Fabrikabgabepreises erhoben wird.

Einige Verbände der Komplementär- und Alternativmedizin fordern die Einsetzung externer oder gemischter Expertenkommissionen für Komplementär- und Phytoarzneimittel. Diese Kommissionen sollen das Institut in fachspezifischen Fragen beraten. Zudem soll gemäss SVKH eine Rechtsgrundlage für verbindliche Vorgespräche vor einem definitiven Zulassungsentscheid geschaffen werden.

FDP verlangen, dass der Erlass der Gebührenverordnung auch weiterhin in die Kompetenz des Institutsrates fallen soll. Mit dem Wechsel der Kompetenz zum Bundesrat würde die Eigenfinanzierung des Instituts unnötig politisiert.

Mehrere Kantone sowie KAV begehren eine Ergänzung der Gesetzesbestimmungen, so dass das Institut seine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Marktüberwachung künftig ohne Kostenfolgen für die Kantone erbringen soll.

Die Verbände der Komplementär- und Alternativmedizin und GPS / GB fordern die Vorgabe

von messbaren operativen Zielen für das Institut und die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.

Der SGV und mehrere Verbände der Komplementär- und Alternativmedizin fordern die

Erweiterung des Institutsrates auf neun Mitglieder. FAMS, SGV, SVKH, SMI und NVS verlangen die Stärkung der Fachkompetenz des Institutsrates vor allem im Bereich der Zulassung von Arzneimitteln. SPO und SMI verlangen eine gesetzlich verankerte Vertretung der Patienten im Institutsrat. Mehrere Verbände aus Landwirtschaft und Veterinärwesen sowie SVP fordern die Berücksichtigung der Anliegen der Veterinärmedizin und der Nutztierhalter bei der Zusammensetzung des Institutsrates.

3.2.7 Arzneimittelinformation

Ausgangslage / Kurzbeschrieb des Regelungsinhaltes

Der Arzneimittelinformation kommt ein hoher Stellenwert beim sachgerechten Einsatz von Arzneimitteln zu. Da eine umfassende Sammlung aller Arzneimittelinformationen heute nicht sichergestellt ist, müssen in diesem Bereich Massnahmen ergriffen werden. In Anlehnung an das EU-Recht (Richtlinie 2001/83/EG) soll eine regelmässige Aktualisierung der Fach- und Patienteninformation erfolgen.

Die Vorschläge werden von der Mehrheit der Vernehmlassenden grundsätzlich unterstützt

(Mehrere Kantone und politische Parteien, einige Apothekerverbände, Ärztevereinigungen und Konsumentenschutzorganisationen, sowie ECON, Galenica und IDS). Bei der

Umsetzung der neuen Regelung wird allerdings der Schutz von legitimen Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen der Unternehmen, die Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes und der Verwaltungsökonomie sowie eine Angleichung an die Praxis der EMA und der FDA von Seiten der pharmazeutischen Industrie, BS und ECON hervorgehoben. Es sollen keine vertraulichen Daten oder falsche Vermutungen bei der

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