Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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APA fügt hinzu, dass ein bisher nicht gefährliches, in einzelnen Kantonen zugelassenes Arzneimittel nicht sofort als Gefahr für Mensch und Tier dargestellt werden könne.

Abs. 2

IDS fordert die Verlängerung der Frist betreffend einer Einreichung eines Zulassungsgesuchs beim Institut von zwei auf fünf Jahre, die sich aufgrund der Anzahl der betroffenen Arzneimittel und dem damit verbundenen administrativen Aufwand beim Institut rechtfertige.

Abs. 3

Apotheken ZH, Galenica und KGV bemerken, dass die fünfjährige Übergangsfrist den Herstellern genügend Zeit gebe, ihre Produkte nach einer ordentlichen oder vereinfachten Zulassung zu vermarkten. Die Lösung einer provisorischen Zulassung gewährleiste zudem die Sicherstellung der Arzneimittelvielfalt.

BS, FR, GE, NE, NW, JU, OW, SH, SZ, UR, KAV, FDP, KGV und pharmaSuisse fordern den

Verzicht bzw. die Beschränkung der fünfjährigen Übergangsfrist, da sie ihnen unangemessen lang erscheint.

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