Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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ACSI ist nicht grundsätzlich gegen eine Erweiterung der Abgabekanäle, die Patientensicherheit müsse aber im Zentrum stehen und gewährleistet werden. Dies werde davon abhängen, welche Arzneimittel abgegeben werden und wie das Personal ausgebildet sei.
GPS / GB und FRC lehnen die Vorschläge ab und weisen auf die Gefahr von Interessenkonflikten hin. Angeregt wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Ärztin bzw. Arzt und Apothekerin bzw. Apotheker, beispielsweise in Qualitätszirkeln. FRC lehnt den erleichterten Zugang zu Arzneimitteln ab, solange keine striktere Qualitätskontrolle der Dienstleistung der betroffenen Berufsgruppen existiert.
Die Erweiterung der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten im Bereich der Veterinärmedizin wird wie folgt kritisiert:
AG, AI, AR, BE, BS, FR, NW, LU, SG, SH, SO, SZ, ZG, ZH, GST, Kantonstierarzt Urkantone, Kantonstierarzt LU, Micarna SA, Bell AG VSKT und VSP/FSEC lehnen diese gänzlich ab.
CNAV lehnt die Erweiterung der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern im Bereich der Veterinärmedizin ab, sehen jedoch bei den nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln und bei der Erweiterung der Abgabekompetenzen durch Drogistinnen und Drogisten keine Probleme. Gemäss AG, BS, SO und SH fehlt den Apothekerinnen und Apothekern bzw. den Drogistinnen und Drogisten das notwendige Fachwissen hinsichtlich Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der Einsatz eines Arzneimittels bei einer falschen Tierart, eine falsche Dosierung und/oder der Einsatz von Humanarzneimitteln ohne ausreichende tierärztliche Fachberatung würden zu fatalen Fehlbehandlungen führen und die Lebensmittelsicherheit gefährden. Auch SZ, GST, VSKT, VSP/FSEC, Kantonstierarzt Urkantone, Kantonstierarzt LU und GalloSuisse befürchten mit diesem fundamentalen Systemwechsel unabsehbare Folgen insbesondere für die Lebensmittelsicherheit. Kantonstierarzt LU fügt hinzu, dass mit der vorgeschlagenen Bestimmung ein erfolgreiches System über Bord geworfen würde, welches der Schweiz heute die weltweit höchste Sicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft - insbesondere betreffend Arzneimittelrückstände – garantiere. Gemäss SH hat einzig die Tierärzteschaft umfassende Kenntnisse bezüglich Tierarzneimitteleinsatz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Apothekerinnen und Apotheker sollten daher nur nicht verschreibungspflichtige, Drogistinnen und Drogisten nur speziell bezeichnete nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel abgeben dürfen. GalloSuisse anerkennt zwar das Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter, sich Tierarzneimittel auf einem echten Markt mit mehreren Anbietern günstig und effizient beschaffen zu können, lehnt jedoch einen Austausch des Monopols der Tierärztinnen und Tierärzte gegen ein Monopol der Apotheken kategorisch ab, da diese vorgeschlagene Lösung im Vergleich zu heute weniger effizient und wohl auch teurer wäre.
Apotheken ZH hingegen sind der Meinung, dass sich Apothekerinnen und Apotheker durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten die erforderlichen Kompetenzen zur sachgerechten Herstellung, Lagerung und Abgabe von Tierarzneimitteln aneignen könnten. GalloSuisse, SBauerV, SOBV und SGP befürworten grundsätzlich die Abgabe von Tierarzneimitteln durch Apotheken, fordern jedoch im Interesse der Lebensmittelsicherheit eine Abgabe von aufzeichnungspflichtigen Tierarzneimitteln durch Apotheken oder Drogerien nur auf tierärztliche Verschreibung hin. Auch CNAV, SFZV und AGORA befürworten grundsätzlich die Abgabe von Tierarzneimitteln durch Apotheken, jedoch sollen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur auf tierärztliche Verschreibung hin abgegeben werden. AGORA und CNAV fügen hinzu, dass dies insbesondere alle Arzneimittel betreffe, die aufzeichnungspflichtig seien.
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