Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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4.2 Abgabe von Arzneimitteln

Allgemeine Bemerkungen

BS, GL, GR, SO, VD, pharmaSuisse, Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken GR, Apotheken AG, Apotheken BS, Apotheken BL, Pharmacies FR, Pharmacies GE, santéSuisse, KGV, kf, GV BS, SKS, SGCI, vips, IDS, weko und Swiss Dental Hygienists

begrüssen grundsätzlich die geplanten Vereinfachungen bei der Arzneimittelabgabe und der Selbstmedikation. weko und SKS betonen die volkswirtschaftlichen Vorteile einer Preiskonkurrenz zwischen Apotheken und Drogerien im Bereich der Arzneimittel der Kategorie D. SKS fügt hinzu, dass auch im Bereich der OTC-Produkte die Konsumentinnen und Konsumenten einer starren Preispolitik der Anbieter ausgesetzt seien. Ohne die Sicherheitsaspekte ausser Acht zu lassen, müsse bezüglich der Listeneinteilung eine gewisse Durchlässigkeit stattfinden. SKS begrüsst, dass im Gesetz vorgesehen sei, dass sich neben Drogerien auch andere Vertriebskanäle (wie beispielsweise der Detailhandel) um eine Vertriebsbewilligung für Arzneimittel bemühen können. SZ unterstützt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Massnahmen zur Ausweitung der Selbstmedikation (im Bereich der Humanmedizin). ZG ist mit den Änderungen der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten nur bedingt einverstanden.

Coop, IG DHS und Migros fordern den Abbau von sachlich ungerechtfertigten Abgabeschranken bei OTC-Produkten, die Erweiterung der Kategorie der frei verkäuflichen Arzneimittel (Kategorie E) und letztlich die Anpassung der Stoffliste. Die Forderungen werden mit dem Interesse von Konsumentinnen und Konsumenten nach einem einfachen Zugang zu Arzneimitteln im Detailhandel, möglichen Kosteneinsparungen für die Krankenversicherung (Einschränkung unnötiger Arztbesuche), den tieferen Preisen in der EU sowie der Förderung der Selbstverantwortung bezüglich der eigenen Gesundheit begründet. Gemäss Coop wird die Arzneimittelsicherheit durch die bestehenden Auflagen bezüglich Ausbildung des Verkaufspersonals, Beratung und Qualitätsmanagementsystem gewährleistet. Gleichzeitig verweisen IG DHS und Migros auf die bereits bei den Parallelimporten und beim Cassis-de-Dijon-Prinzip umgesetzte Liberalisierung. Gemäss SRF hat der Detailhandel ein Interesse, im Rahmen der OTC-Produkte den Wettbewerb anzuregen. SRF fordert, dass die Produktepalette der frei verkäuflichen Arzneimittel erweitert und an die OTC-Listen der EU-Länder angepasst wird.

Gemäss EKK sorgt der Wettbewerb am besten für den Zugang zu den Produkten bzw. Dienstleistungen sowie für ein günstiges Preisniveau. Bei den Heilmitteln sei zusätzlich zu beachten, dass es insofern um spezielle Produkte gehe, als Sicherheits- und Gesundheitsaspekte eine zentrale Rolle spielen. Je nach Bedeutung dieser Aspekte in den einzelnen Produktekategorien brauche es Regelungen, in denen die Sicherheit oder der Wettbewerb stärker gewichtet werden. Diese Regelungen seien so auszugestalten, dass die jeweiligen spezifischen Fähigkeiten der einzelnen Berufskategorien im Interesse der Sicherheit und Gesundheit zum Tragen kommen. In Anwendung dieses Grundsatzes sei es aus Sicht der EKK folgerichtig, neue Vertriebskanäle bei jenen Heilmitteln zuzulassen, bei denen weder eine spezifische Beratung noch ein Rezept nötig sei. Vorausgesetzt sei dabei die Festlegung der entsprechenden Kategorien von Heilmitteln.

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