Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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SVP, IG DHS, santésuisse und SRF fordern im Interesse der Rechtssicherheit bzw. im Sinne einer Stärkung der Selbstmedikation und des Wettbewerbs die Einführung von konkretisierenden Leitlinien für die Einteilung bzw. Umteilung der Arzneimittel ins Gesetz. pharmaSuisse,

Apotheken BS, Apotheken BL, Apotheken GR, Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken TG, Apotheken ZG, Pharmacies FR und Pharmacies VS

fordern insbesondere im Zusammenhang mit der Erweiterung der Abgabekompetenz von Drogistinnen und Drogisten nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b aus Gründen der Arzneimittel- und Patientensicherheit eine zwingende Umteilung von gewissen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B. FRC bemerkt in diesem Zusammenhang, dass die Vereinfachung der Selbstmedikation nicht zu einer Banalisierung des Konsums mit Arzneimitteln führen dürfe.

Gemäss FMH, KKA und VEDAG sei es sinnvoll und nötig, die Einteilungskriterien für die Kategorien (u. a. aufgrund von Nutzen-Risikopotential, Suchtpotential) im Wesentlichen schon im formellen Gesetzestext festzulegen. Eine Delegation dieser Kriterien an den Bundesrat sei aus Gründen der Gewaltentrennung abzulehnen.

TG begrüsst grundsätzlich die gesetzliche Verankerung der Zuordnung der Arzneimittel zu den einzelnen Kategorien sowie die Verpflichtung des Instituts, die Arzneimitteleinteilung regelmässig zu überprüfen und auf den Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Dabei sollen aber die bisher geltenden Kategorien beibehalten werden. Zur Vereinfachung der Selbstmedikation genüge es, wenn die Änderung der einmal vorgenommenen Einteilung eines Medikamentes vereinfacht und insbesondere das Institut von sich aus Änderungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vornehmen könne.

Abs. 1 AG, FMH, pharmaSuisse, GSASA, Apotheken BE, Apotheken BL, Apotheken BS, Apotheken LU, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken SG/A, Apotheken TG, Apotheken GR, Pharmacies FR, Pharmacies VD, VEDAG und Swiss Dental Hygienists begrüssen

insbesondere, dass die Fachkompetenz der einzelnen Berufsgruppen für die Einteilung der Arzneimittel in Abgabekategorien massgebend sein soll. Gemäss AG, BL, FR, JU NE, NW, OW, SG, SZ, UR, VD, ZG, ZH und KAV sollte der Bundesrat die Einteilungskriterien nicht nur festlegen, sondern auch veröffentlichen. Dabei müssten neben den Stofflisten auch die anderen Einteilungskriterien (z.B. pharmakologische Wirkung, akute und chronische Toxizität oder das Anwendungsgebiet) veröffentlicht werden. NW OW, SG, SZ und UR fügen hinzu, dass die ehemalige IKS (Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel) über Jahre gezeigt habe, dass dies ohne Weiteres möglich sei. Apotheken BE und Apotheken TG fügen hinzu, dass die Trennung zwischen verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln nach zentralen und einheitlichen Regeln durchgesetzt werden soll.

SGV, FAMS, NVS und SVKH fordern, dass nicht nur einzelne Arzneimittel, sondern auch Arzneimittelgruppen einer Kategorie zugeordnet werden und verlangen die entsprechende Ergänzung von Absatz 1.

Abs. 2

IG DHS, santésuisse und SRF schlagen vor, dass alle interessierten Kreise mit einem schutzwürdigen Interesse, d.h. neben der Zulassungsinhaberin auch Angehörige der abgabeberechtigten Gruppen (Apotheken, Drogerien, Detailhandel), Gesuche für eine Einteilung bzw. Umteilung in die Abgabekategorien stellen dürfen. JU, NE, NW, OW, SH, SZ, UR und KAV

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