Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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Argumente der Gegner der Einschränkung der Selbstdispensation AG, AR, BS, GR, TG, VS, KKA, SBV Belegärzte, VEDAG, ASSGP, GRIP, SGCI, vips, SDV, SDV GR, SDV Sektion SG/TG/AR/AI, SDV SO, SDV ZH/SH, SDV ZS, ADV, Drogerie Dobler, DVBB, KBD, CSP, FDP, SVA, VSVA und Schweizer-Diethelm sind der Meinung, dass die
Kompetenz der Regelung der Selbstdispensation weiterhin bei den Kantonen liegen soll. SZ, NW,
ZH, AGZ, APA, Ärzte BL, fmCH, SVM, Praxisklinik Rennbahn AG, FDP und VEDAG machen
darauf aufmerksam, dass aufgrund von Abstimmungsresultaten in einigen Kantonen (z.B. ZH) davon auszugehen sei, dass die Selbstdispensation gegenwärtig einem Bedürfnis einer Mehrheit
der Bevölkerung entspreche. BE, BS, SO, ZH, KKA, APA, Ärzte BL, Ärzte SG, BüAeV, FMH, Hausärzte Schweiz, Hausärzte Basel, KKA, VEDAG, SSO, ASSGP, GRIP, SGCI, vips, FDP,
ECON, Praxisklinik Rennbahn AG, MEDGES, SGV und SVA erachten das Heilmittelgesetz als falschen Ort zur Regelung der Selbstdispensation oder dass diese rechtlich unzulässig sei. KKA weist in diesem Zusammenhang auf die Ausrichtung des HMG ausschliesslich auf gesundheitspolizeiliche Ziele hin. Gemäss AR, SZ, ECON, ASSGP, GRIP, SGCI, vips, FDP und VLSS könnte das Verbot der Selbstdispensation die gesamte Revision des Heilmittelgesetzes wegen des Ergreifen des Referendums verzögern resp. gefährden. Hausärzte Schweiz und FMH merken an, dass die Selbstdispensation nicht losgelöst vom KVG und von den Ärztetarifen diskutiert werden könne.
AI, BE, GL, GR, NW, OW, LU, SZ, TG, FMH, SBauerV und Schweizer-Diethelm finden, dass
Argumente zugunsten des Verbots der Selbstdispensation lediglich auf zentrumsnahe Gebiete der Schweiz übertragbar seien, in ländlichen Regionen hingegen die ärztliche Versorgung und der Bezug von Medikamenten durch eine geringe Apothekendichte ungenügend sei. Gemäss GL,
GR, OW, LU, SG, TG, UR, fmCH und Praxisklinik Rennbahn AG stellen die Einnahmen aus
der Selbstdispensation für die Grundversorger eine wesentliche Einnahmequelle dar, welche nicht geschmälert werden könne, ohne gleichzeitig die Versorgung zu beeinträchtigen. BL, SG, OW, UR, ZG, FAMS, FDP, SVKH und NVS lehnen Massnahmen ab, welche die ohnehin schon benachteiligte Grundversorgung durch die Hausarztmedizin weiter schwächen oder in Frage stellen würde. Hausärzte Schweiz und Dr. med. Büess-Sigrist weisen darauf hin, dass die direkte Abgabe eines Medikaments in einer Arztpraxis eine wichtige Bedeutung für die persönliche und jahrelange Arzt-Patient-Beziehung habe und nicht nur ökonomische Interessen, sondern Therapieerfolg und Wohlergehen des Patienten im Vordergrund stünden. fmCH stellt zudem fest, dass das Verbot ausserdem eine nicht begründete Kündigung des Vertrauens in die Ärzteschaft darstelle, als auch ein Versuch, die verschiedenen Berufsgruppen gegeneinander aufzuspielen, was die Verschärfung von staatlichen Kontrollen sowie letztlich eine totale Verstaatlichung der Medizin zur Folge habe.
GL, OW, LU, SG, Ärzte SG, AGZ, BüAeV, FMH, KKA und Praxisklinik Rennbahn AG sehen in
dem tieferen Taxpunktwert in Kantonen mit Selbstdispensation einen Grund dafür, dass die Kosten in diesen Kantonen niedriger seien als in solchen ohne Selbstdispensation. santésuisse, FMH und VEDAG seien derzeit daran, alternative Abgeltungsformen der Arzneimittelabgabe (mengen- resp. margenunabhängige Lösungen) untereinander zu diskutieren.
AI, AR und NVS weisen darauf hin, dass auch nicht-ärztliche Gesundheitsfachpersonen Arzneimittel abgeben (was auch eine Art der Selbstdispensation sei). Diesen Berufsausübenden würde dann die Arzneimittelabgabe ebenfalls verunmöglicht oder bei Beibehaltung, eine Ungleichheit zu ärztlichen Medizinalpersonen geschaffen. Ärzte BL, AGZ, fmCH, FMH, SSO und VEDAG betonen, dass bei Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit des Abgabekanals eingeschränkt werde.
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