Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht
CSP möchte, dass grundsätzlich die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten in Arztpraxen und Apotheken möglich sein soll und begründet dies damit, dass die Ärztin und der Arzt vollumfänglich für die indikationsgerechte Verschreibung von Medikamenten sowie der Überwachung von Wirkung, Nebenwirkungen und Interaktionen verantwortlich und ausgebildet seien und dies auch bleiben sollen. Ärztinnen und Ärzte sowie selbstständige Apothekerinnen und Apotheker seien gleichermassen in der Lage Heilmittel abzugeben. Die fachlichen Kompetenzen und Kenntnisse der Apothekerschaft seien heute in den Herstellerfirmen notwendig und unabdingbar. Insgesamt erscheine die Tendenz dieser Revision der Ärzteschaft feindlich gegenüber zu stehen und einseitig Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Apothekerinnen und Apotheker sowie Drogistinnen und Drogisten zu begünstigen, welche die Heilmittel in eigener Regie in erweitertem Ausmass verordnen, teilweise herstellen und abgeben dürfen.
Gemäss UNION führen zahlreiche Apotheken keine oder nur sehr wenige Arzneimittel der Komplementärmedizin und aufgrund der hohen Diversität und kleinen Mengen dieser Arzneimittel bestehe seitens der Apothekerinnen und Apotheker wenig Interesse, ein ganzes Sortiment zur Verfügung zu stellen. Die Komplementärmedizin habe eine grosse Anzahl an zum Teil wenig gebrauchten, aber in bestimmten Situationen doch unverzichtbaren Arzneimitteln. UNION beantragt aus diesem Grund folgende Formulierung: "Um den Patienten zeitgerecht (gegebenenfalls auch notfallmässig) mit den nötigen Arzneimitteln der Komplementärmedizin zu versorgen, muss es der Ärztin und dem Arzt weiterhin möglich sein, einen Vorrat seines spezifischen Therapie-Sortiments an Arzneimitteln in der Praxis zur Verfügung zu haben und abzugeben."
PLANES befürchtet, dass von da an, wo Ärztinnen und Ärzte nicht mehr berechtigt seien, Arzneimittel abzugeben, die angestellten Berater für die sexuelle und reproduktive Gesundheit in den kantonalen Beratungsstellen für Familienplanung auf keine für sie zuständige Instanz mehr zugreifen können. Diese Berater seien es seit 2002 gewohnt im Auftrag des Kantonsarztes die Notfallverhütung (Norlevo) abzugeben; dieses Recht der Abgabe soll für sie erhalten bleiben. Es sei äusserst wichtig, dass der Zugang zur Notfallverhütung einfach bleibe und die Abgabe durch eine professionelle Beratung mit Qualität erfolge.
Argumente der Befürworter der Einschränkung der Selbstdispensation pharmaSuisse, Apotheken AG, Apotheken BL, Apotheken BS, Apotheken GR, Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken TG, Apotheken ZG, Pharmacies FR, Pharmacies GE, Pharmacies VD, Apotheke Mellingen, FRC, Rosenstock,
SGB, SKS, CVP, KGV und SPO begrüssen das grundsätzliche Verbot der Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte. Gemäss JU, pharmaSuisse, Apotheken AG, Apotheken BL,
Apotheken BS, Apotheken GR Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken TG, Pharmacies GE, Pharmacies FR, Pharmacies JU, Pharmacies VD,
Centre Patronal, FRC, SGB, SKS und SP sollen Ausnahmen nur dort möglich sein, wo der Zugang zu einer öffentlichen Apotheke nicht gewährleistet sei. CVP möchte die medizinische Grundversorgung in allen Landesteilen sichergestellt haben, d. h. dass in ländlichen Regionen die Selbstdispensation durch die Ärztin und den Arzt erfolgen könne.
GE, NE, SP, pharmaSuisse, Apotheken AG, Apotheken BE, Apotheken BL, Apotheken BS, Apotheken LU, Apotheken SG/A, Apotheken SO, Apotheken SZ, Apotheken TG, Apotheken ZG, Apotheken LU, GSASA, Pharmacies FR, Pharmacies GE, Pharmacies JU, Pharmacies VS KGV, KAV, Centre Patronal, FRC, Rosenstock, SMI, KGV und SPO unterstützen die
Aufgabenteilung zwischen Ärzte- und Apothekerschaft, d. h. „Wer verschreibt, verkauft nicht“, um einem Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlichen und Patienteninteresse wirksam vorzubeugen
- 51 -