Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten

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und eine sinnvolle Zusammenarbeit von beiden zu ermöglichen. Sie begrüssen insbesondere die doppelte Kontrolle, welche auch Einsparungen ermögliche. Zwischen der Ärzte- und Apothekerschaft müsse Kooperation und nicht Konkurrenz gefördert werden. Gemäss KGV besitzen die Apothekerinnen und Apotheker durch das Medizinalberufegesetz (MedBG) als einzige die wissenschaftliche Grundlage für die Herstellung und die Abgabe von Heilmitteln und diese soll daher auch grundsätzlich bei ihnen liegen. Auch aufgrund des vom Staat im MedBG festgelegten und subventionierten Ausbildungsgangs für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten stehe es dem Steuerzahler zu, dass deren subventioniertes Spezialwissen bei der Abgabe von Heilmitteln der Bevölkerung konsequent und bevorzugt von diesen zur Verfügung gestellt werde. Für Verschreibende und Abgebende soll nur das Wohl der Patientinnen und Patienten im Zentrum stehen und diese profitieren vom Fachwissen beider Medizinalberufszweige.

SMI hofft, dass die Ärzte das Wohl der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten sehen und auf ein unnötiges Referendum verzichten. Denn ein Referendum seitens der Ärztinnen und Ärzte müsste eigentlich als Eingeständnis dieser verstanden werden, dass sie ihre pekuniären Interessen höher gewichten als das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Apotheke Mellingen beantragt, dass im Rahmen des Heilmittelgesetzes den Kantonen die Kompetenz zur Erteilung der Selbstdispensation prinzipiell entzogen wird. Ausnahmen sollen durch eine Verfügung des Bundesrates geregelt werden und dann erst die entsprechende Ausführung und Kontrolle an die Kantone übertragen werden.

SKS schlägt vor, dass für HMO-Praxen und Ärztenetzwerke, welche einer Budgetkontrolle unterliegen, eine Ausnahme des Verbots der Selbstdispensation gelten soll. SMI und SP fordern, dass beim Verbot der Selbstdispensation der vom Kanton festgelegte Taxpunktwert entsprechend angepasst werde.

weko unterstützt das Verbot, dass Ärztinnen und Ärzte, die verschreiben, keine Medikamente verkaufen dürfen auf nationalem Niveau und sieht dies als eine Art Dynamisierung des Marktes an. In der Tat ist eine Preiskonkurrenz beim Verkauf der Medikamente durch die Ärzteschaft gar nicht möglich, während die Preiskonkurrenz beim Verkauf von Medikamenten durch diese Änderung in den Apotheken noch verstärkt würde.

SVP teilt grundsätzlich die in der Vernehmlassungsunterlage (S. 31) geäusserten Bedenken, wonach die Selbstdispensation negative Anreize in Bezug auf die Mengenentwicklung setze. Sie lehnt eine vorschnelle Aufhebung ab, da zurzeit die empirische Evidenz nicht abschliessend geklärt sei und die Selbstdispensation einem offensichtlich ausgewiesenen Patientenbedürfnis entspreche und so lange nicht zweifelsfrei geklärt sei, ob diese Massnahme zu einer Senkung der Gesundheitskosten führe. SVP schlägt vor, dass auf jeden Fall der Hebel bei zu hohen Margen durch die selbstdispensierenden Ärzte angesetzt werden soll.

Selbstdispensation Tierarzneimittel: Allgemeine Bemerkungen

Das Verbot der Selbstdispensation für Tierarzneimittel wird mit Ausnahme von Pharmacies GE und einer differenzierten Aussage der weko von allen sich dazu äussernden Vernehmlassenden wie Kantonen, kantonalen Behörden, politischen Parteien, Bauern- und Veterinärverbänden, Fleischproduzenten, Konsumentenschutzorganisationen u. a. abgelehnt.

Bauernverband BL/BS lehnt das Selbstdispensationsverbot für Tierarzneimittel ganz kategorisch ab. SH bemerkt, wenn am Verbot der Selbstdispensation festgehalten werde, sollten Tierärztinnen und Tierärzte vom Verbot ausgenommen werden.

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