Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/15: Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) · 109 Seiten
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AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SO, SG, SH VS, VD, TI, UR, ZH, ECON, GST, Kantonstierarzt GL, Kantonstierarzt LU, Kantonstierarzt Urkantone, SVPS, ufamed, SMP, AGORA, ASSGP, Bell AG, Micarna SA, BGK, GalloSuisse, VSP/FSEC, JSVP,
SGCI, SGP, SOBV und VSKT weisen daraufhin, das vor allem die Tierärztinnen und der Tierärzte umfassende Kenntnisse hinsichtlich der relevanten Rahmenbedingungen des Tierarzneimitteleinsatzes besitzen und ein Verbot der Selbstdispensation im Veterinärbereich den zentralen Anliegen der Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit entgegen laufe. Apotheken ZH weist daraufhin, dass die Selbstdispensation für Tierärztinnen und Tierärzte aber beibehalten werden soll, wobei Apothekerinnen und Apotheker diese Lücken zukünftig durch Fort- und Weiterbildungen schliessen könnten. AR, BE, BS, GE, GL, LU, GR, SZ, VS, SBauerV und CNAV bringen an, dass sich die Lebensmittelsicherheit deutlich verschlechtern würde, weil die Medikamentenabgabe an Personen überginge, die tiermedizinisch weniger kompetent seien als die Tierärztinnen und Tierärzte. BE sieht durch ein Verbot auch den Marktzutritt schweizerischer Lebensmittel tierischer Herkunft in der EU in Frage gestellt (bilaterales Veterinärabkommen).
Gemäss AR, BE, JU, GR, SZ, VS, NE, Kantonstierarzt GL, Kantonstierarzt LU, Kantonstierarzt Urkantone, SBauerV, CNAV, ufamed, GST, AGORA, BGK, SAV
(Alpwirtschaft) und VSP/FSEC könnte bei einem Verbot die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung gefährdet werden, wie z. B. in Bergregionen, wo nur eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Versorgung und Abgabe von Tierarzneimitteln sicherstellen kann. Sie befürchten dadurch auch wirtschaftliche Konsequenzen und Einbussen. Für AI, AR, BE, LU, NE, SZ,
Kantonstierarzt GL, Kantonstierarzt LU, Kantonstierarzt Urkantone, GST, SVPS und CVP
seien Kosteneinsparungen kein Argument für ein Verbot der Selbstdispensation, da die Tierhaltenden die Arzneimittel selbst bezahlen - nicht die Krankenkassen - und damit letztendlich die Kosten von der Allgemeinheit getragen würden. Gemäss NW, VD, CVP, AGORA, Kantonstierarzt LU und Kantonstierarzt Urkantone führt der Umstand, dass die Tierhalter die Kosten für die Tierarzneimittel selber tragen müssen dazu, dass diese von der Tierärztin oder dem Tierarzt nicht übermässig verschrieben werden. AR, GL, GR, LU, NW, SZ, ZH,
Kantonstierarzt LU, Kantonstierarzt Urkantone, VSP/FSEC und VSKT sehen eine
Mengenausweitung des tierärztlichen Medikamenteneinsatzes aus wirtschaftlichen Gründen weitgehend dadurch unterbunden, dass die Privatapotheken sowohl von Nutztier- als auch von Kleintierpraxen regelmässig auf den korrekten Medikamenteneinsatz hin inspiziert werden. Dazu gehören auch weitere Kontrollen, welche in den Schlachthöfen und den Milch verarbeitenden Betrieben erfolgen.
Gemäss ufamed werde den speziellen Ansprüchen in der tierärztlichen Praxis und in der Landwirtschaft viel zu wenig Rechnung getragen und die bisherige Regelung mit dem Recht auf Selbstdispensation durch Tierärztinnen und Tierärzte habe sich in der Schweiz seit Jahren bestens bewährt. Die Einführung der neuen Tierarzneimittelverordnung (TAMV) im September 2004 habe zusätzlich dazu beigetragen, die Tierhalter und Bestandestierärzte vermehrt in die Verantwortung für die Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tierarzneimitteln einzubinden.
SKS und FRC halten ein striktes Verbot der Selbstdispensation im Bereich der Tierarzneimittel für wenig praktikabel. Sie erwarten jedoch, dass durch die Kontrollen der Tierärztinnen und Tierärzte bei der Abgabe der Medikamente diese mehr Verantwortung und Verpflichtungen übernehmen und fordern deshalb auch in diesem Bereich eine starke Einschränkung der Selbstdispensation sowie klarere Leitlinien für die Standardtherapien und Medikamentenabgabe in der Tiermedizin.
Gemäss weko sei ein sofortiges Verbot der Selbstdispensation von Medikamenten durch Tierärzte wenig sinnvoll. Sie erinnern an ihren Entscheid vom 11. Oktober 2004 (RPW 2004/4, S.
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