Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten

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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Tabelle 2: Statistische Auswertung der Stellungnahmen zum Präventionsgesetz

Vorbehalte/ Kategorie Zustimmung grundsätzliche Ablehnung Total Überarbeitung Kantone 19 5 226

Interkantonale Organisationen 5 1 –6

Städte und Gemeinden 4 1 –5

Eidgenössische Kommissionen 12 – –12

Parteien 5 1 28

Gewerkschaften 3 – –3

Wirtschafts- und Branchen- 5 7 2335

verbände Präventions- und Gesundheits- 48 2 151

organisationen Versicherer und Institutionen des 13 1 –14

Gesundheitswesens Berufs- und 28 2 –30

Standesorganisationen Universitäten, Fachhochschulen 12 – –12

und Forschungsinstitutionen Weitere Organisationen 16 – –16

Private 3 – –3

Total 173 20 28221

2.1.2 Grundsätzliche Einschätzung der Vorlage

2.1.2.1 Argumentation bei Zustimmung zum Vorentwurf

173 der 221 Stellungnehmenden, das heisst gut drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen den Vorschlag des Bundesrats, den Bereich Prävention und Gesundheitsförderung durch neue bundesgesetzliche Grundlagen auf eine solide rechtliche Basis zu stellen, explizit. Darunter ist auch eine Mehrheit (19 von 26) der Kantone3 und der Parteien4 (5 von 8) (weitere Details vgl. Tabelle im Anhang 4).

Für die Befürworter der Vorlage ist diese ein wichtiger Schritt für die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung aber auch in Richtung einer zielorientierten, wirksamen und kosteneffektiven Präventions- und Gesundheitsförderungspolitik. Sie sehen darin ein Instrument, das die Schwächen des heutigen Systems behebt und es dem Bund ermöglichen wird, sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre zu stellen.

Die meisten Befürworter der Vorlage begrüssen ausdrücklich

– das Schliessen der gesetzlichen Lücken bei der Verhütung von nichtübertragbaren und psychi-

schen Krankheiten und insbesondere die explizite Nennung der psychischen Krankheiten;

– die mit einer gesetzlichen Verankerung verbundene politische Stärkung der allgemeinen Prinzipien

von Prävention und Gesundheitsförderung;

3 BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS und ZH 4 CSP, EVP, FDP, GPS und SP