Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
– den Beitrag des Gesetzes zum Abbau der gesundheitlichen Ungleichheiten;
– den Einbezug aller Politikbereiche sowie die Stärkung der intersektoriellen und internationalen
Zusammenarbeit;
– dass bei der Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderungsmassnahmen das Selbstbe-
stimmungsrecht, die kulturelle Vielfalt, die Verhältnismässigkeit und die Eigenverantwortung zu wahren sind;
– die Verbesserung der Steuerung und Koordination von Prävention und Gesundheitsförderung
durch die nationalen Ziele und die bundesrätliche Strategie sowie die Stärkung der Gesundheitsberichterstattung;
– den konsequenten Einbezug der verschiedenen Staatsebenen und interessierten Kreise in die
Erarbeitung der Strategien und Programme;
– die gesetzliche Verankerung der Nationalen Programme und der Gesundheitsfolgenabschätzung;
– die vorgesehenen Fördermassnahmen des Bundes zugunsten privater Organisationen sowie in
den Bereichen Forschung sowie Aus- und Weiterbildung;
– die systematischere Gestaltung und die Harmonisierung der Datenerhebung und der Gesundheits-
berichterstattung.
Auch die Schaffung einer einheitlichen Terminologie, die vorgesehene Evaluation des Gesetzes und die Delegationsnorm zur Aufgabenübertragung an qualifizierte private Anbieter werden mehrheitlich explizit begrüsst.
Die Kantone BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS und ZH unterstützen die Bestrebungen des Bundes, den Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Sie begrüssen unter anderem, dass mit dem Präventionsgesetz Koordinationsinstrumente bereitgestellt und regulatorische Lücken geschlossen werde. Zudem anerkennen sie die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Datenerhebung.
Für die Parteien GPS und SP ist das Gesetz ein dringlicher und unentbehrlicher Beitrag für die Verbesserung der Gesundheit in der Schweiz, für ein zielorientiertes Handeln, eine bessere Koordination und ein vermehrtes Engagement aller Akteure im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Für die FDP ist die Förderung der Gesundheitskompetenz (Selbstverantwortung) sowie privater Initiativen ein zentrales Anliegen. Sie erhofft sich im Weiteren, dass mit dem Präventionsgesetz die öffentlichen Gelder zukünftig effizienter eingesetzt werden können; zudem werde die bessere Koordination der Massnahmen zu Synergieeffekten führen. Dennoch bleibe der Gesetzesentwurf zu offen und schiesse in gewissen Punkten über das Ziel hinaus.
Für die EVP bedeutet eine gut organisierte Prävention zwar zunächst Mehrkosten; sie führe aber langfristig zu einem volkswirtschaftlichen Nutzen. Zudem ermöglichen die vorgesehenen Steuerungsinstrumente eine bessere Ausrichtung der Präventionsanstrengungen auf die brennenden gesellschaftlichen Probleme (zum Beispiel Suizidprävention).
Für die Gewerkschaften (KV-CH, SGB und TS) ist das Präventionsgesetz ein notwendiger Schritt zu einer besseren Koordination und zu einem aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvollen verstärkten öffentlichen Engagement.
Für Coop nimmt die Bedeutung des Präventionsgesetzes mit Blick auf die Verhandlungen mit der EU noch mehr zu.
Trotz Zustimmung wirft die EKAL die Frage auf, wie das Präventionsgesetz zur Revision des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz,