Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
das Gewicht aber zu sehr in Richtung Bund, deshalb sei der Ausgestaltung einer qualifizierten Mitwirkung der Kantone und der Sicherung autonomer kantonaler Freiräume besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Sie befürchten weiter, dass der mögliche Nutzen von beseitigten Doppelspurigkeiten durch die Kosten des zentralen Steuerungs- und Koordinationsaufwands aufgehoben werde. Und nicht zuletzt seien die in Artikel 11 VE PrävG enthaltenen Vorgaben an die Kantone zur Koordination und zur Infrastruktur aufgrund des Äquivalenzprinzips vom Bund zu finanzieren.
Der SGdV unterstützt die Bestrebungen des Bundes, einen Beitrag zur Förderung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung zu leisten. Ihrer Ansicht nach ist es aber unabdingbar, dass die Rolle der Gemeinden und ihre Bedeutung bei der Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen im Gesetz zum Ausdruck gebracht werde.
Die CVP ist grundsätzlich mit dem Erlass einen Präventionsgesetzes einverstanden, soweit dieses zu einer besseren Koordination, einer Nutzung von Synergien und einem effizienteren Mitteleinsatz beiträgt. Eine massvolle pragmatische Prävention sei ein wichtiges Instrument einer ausgewogenen Gesundheitspolitik, dabei seien unnötige und unverhältnismässige Eingriffe in die persönliche Freiheit zu vermeiden. Bei der Ausarbeitung konkreter Massnahmen müsse die parlamentarische Mitsprache sichergestellt und die betroffenen Wirtschaftskreise müssen mit einbezogen werden.
Die ECON begrüsst ein Gesetz, das die Transparenz im Präventionsbereich verbessert, die Zuständigkeiten klarer regelt sowie die Gesundheitskompetenz und -ressourcen der Bevölkerung stärkt. Der vorliegende Vorentwurf sei jedoch zuwenig zielgerichtet und stringent, er verfehle das Ziel einer klaren Regelung der Zuständigkeiten und ermögliche einen zu grossen Interpretationsspielraum. Auch die SCigar wünscht eine Überarbeitung der Vorlage, da die Bestimmungen zu ungenau seien.
Nach Ansicht von Chiro und Migros bleibt es unklar, was der Rechtsgegenstand und der Geltungsbereich des Gesetzes sind. Dieser Interpretationsspielraum mache eine abschliessende Beurteilung schwierig. Für die Chiro sind eine Kürzung der Entwürfe und eine Verwesentlichung der Formulierungen wünschenswert.
Die IG DHS erachtet eine gesetzliche Grundlage für die Verhütung von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten als sinnvoll und notwendig. Diese sei aber so auszugestalten, dass sie grösstmögliche Eigenverantwortung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ermögliche. Für IG DHS und Migros birgt die Vorlage jedoch die Gefahr einer Überregulierung und Bevormundung der gesamten Bevölkerung. Zudem beeinträchtige zu viel Föderalismus den national tätigen Handel, zumal das Mitspracherecht der Wirtschaft bei der Planung von Programmen zu eingeschränkt sei.
Für die PKS wird mit der aktuellen Vorlage keine ausreichende Erhöhung der Transparenz und Abgrenzung der Zuständigkeiten erreicht; Doppelspurigkeiten können weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Für die vips ist die vorgesehene Zentralisierung und Verstaatlichung der Prävention nicht zielführend. Sie bewirke eine enorme Schwächung der privaten Initiativen.
Die GF CH begrüsst die Bemühungen des Bundes für ein Präventionsgesetz. Im vorliegenden Vorentwurf werden aber Aufgaben und Verantwortung noch nicht auf überzeugende Weise geregelt, insbesondere sei der Rechtsgegenstand sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu präzisieren.
Für DCHL und FSucht ist der vorliegende Vorentwurf für eine nachhaltige Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung nicht ausreichend, da insbesondere die Verhältnisprävention nicht genügend gestärkt werde. Zudem finden sie es stossend, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung vorgesehen seien.