Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
gute Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung, dass die Anstrengungen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung bereits heute Früchte trage. Sie lehnen – neben weiteren Präventionsmassnahmen, welche die Wirtschaftsfreiheit unverhältnismässig einschränken – auch den Erlass eines Präventionsgesetzes als unnötig und unverhältnismässig ab. Es komme hinzu, dass viele Gesetzesbestimmungen zu allgemein, unklar oder gar widersprüchlich formuliert seien, der Rechtsgegenstand und der Geltungsbereich unklar bleiben und eine klare Gesamtstrategie nicht ersichtlich sei. Der daraus resultierende Interpretationsspielraum sei zu gross und öffne dem staatlichen Interventionismus Tür und Tor. Im Weiteren gebe die Vorlage der Verwaltung einen zu grossen Handlungsspielraum, was dem demokratischen Prinzip zuwider laufe. Für die AWMP sollte man sich bei einer allfälligen vollständigen Überarbeitung der Vorlage auf das Mögliche, Machbare, Realistische und Bezahlbare konzentrieren.
Denner lehnt die kantonale Freiheit in der Umsetzung der bundesrätlichen Strategie ab, da die resultierenden Unterschiede für national tätige Unternehmen sehr hinderlich seien.
2.1.3 Beurteilung spezifischer Punkte der Vorlage
In Ergänzung zur Zusammenstellung der Rückmeldungen zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung, die unter Ziffer 3.1 dargestellt ist, folgt untenstehend eine Übersicht über die Rückmeldungen zu zentralen Themen wie Geltungsbereich des Gesetze, Integration der Früherkennung, Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung der Steuerungsinstrumente, Finanzierung sowie weitere Anliegen.
2.1.3.1 Geltungsbereich des Gesetzes bzgl. Prävention und Gesundheitsförderung8
Für die Kantone BL und VD, die Parteien CSP, EVP und SP sowie die Organisationen DCHL, FMH, FSucht, Hplus, Physio, Radix, SAJV, SDV, sedes, SNGS, SVBGF, VBGF, VCRD und VKS wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung zu wenig betont, diese sollte nach Möglichkeit als das zentrale Ziel des Gesetzes beschrieben werden. Nach Ansicht von GREA und MFP ist auch die soziale Dimension von Prävention und Gesundheitsförderung explizit zu erwähnen.
Der Kanton Waadt, die Parteien FDP und SP sowie die Organisationen ÄUS, AGS, BK, Cardio, Curaviva, DCHL, EKAL, EKKJ, EKTP, FOS, FSucht, GELIKO, INSOS, LUS, NAS, NGO-A, Nutrinet, PMS, Pro Juv, PSS, RLS, SAPS, SBAP, SDG, SGED, SHS, SSFS, SKS und Suchtpräv ZH kritisieren, dass der Schwerpunkt generell zu stark auf Massnahmen liege, die das Verhalten von Individuen beeinflussen sollen, und der Verhältnisprävention zuwenig Rechung getragen werde. Nach Ansicht von FOS, NAS und TS sind insbesondere positive Anreize und Rahmenbedingungen zu wenig berücksichtigt.
Für die GUMEK hingegen liegt der Schwerpunkt zu sehr auf der allgemeinen Prävention und Gesundheitsförderung, die medizinischen Präventionsmassnahmen werden de facto ausser Acht gelassen. Auch die vips wünscht, dass das Präventionsgesetz gezielt zu einer Stärkung der Sekundärprävention und Früherkennung beiträgt.
Die SP sowie Hplus und SVV bedauern, dass der Geltungsbereich des Gesetzes nicht auch die Unfallprävention umfasst. Die FDP sowie IVA, KV-CH, Regenbogen, SGB und Suva hingegen sind damit einverstanden, dass die Präventionsbereiche Unfall, Arbeit und Verkehr ihre Eigenständigkeit bewahren.
8 Vgl. dazu die Rückmeldungen zu den Artikeln 1 und 2 VE PrävG unter Ziffer 3.1.1.