Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 5 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht
Entwurf vom 22. Oktober 2008
Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrischen Anlagen, der Raumplanungsverordnung, der Verordnung über elektrische Leitungen und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (Änderung der VPeA, RPV, LeV, VPVE)
Erläuternder Bericht
1. Ausgangslage
Am 9. November 2005 setzte das UVEK die Arbeitsgruppe Leitungen und Versorgungssicherheit (AG LVS) ein. Die AG LVS hatte den Auftrag, Grundlagen für ein optimiertes, strategisches Übertragungsnetz zu erarbeiten, prioritäre Leitungsbauvorhaben zu bezeichnen und Vorschläge für die Beschleunigung von Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (ohne Änderung der Gesetzgebung) zu erarbeiten. In ihrem Schlussbericht vom 28. Februar 2007 formulierte die AG LVS eine Reihe von Empfehlungen. In Bezug auf die Verfahrensbeschleunigung schlug die AG LVS Verbesserungen im Bereich der Zusammenarbeit unter den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und der administrativen Abläufe vor. Diese Vorschläge sind grösstenteils umgesetzt.
Mit Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2007 beauftragte der Bundesrat das UVEK zusätzlich abzuklären, inwieweit durch Anpassungen der für Leitungsbauten massgeblichen Erlasse eine weitere Straffung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren erreicht werden könnte. Eine Arbeitsgruppe des BFE hat auf Grund eines verwaltungsexternen Gutachtens im Bereich Sachplanverfahren drei Massnahmen und im Bereich Plangenehmigungsverfahren sieben Massnahmen mit Potenzial für die Verfahrensbeschleunigung bezeichnet.
Entsprechend dem Antrag des UVEK vom 15. Januar 2008 beauftragte der Bundesrat am 20. Februar 2008 das UVEK eine Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen vorzubereiten, mit der folgende Massnahmen umgesetzt werden:
- Festlegung von Kriterien für die Ausnahme von der SÜL-Pflicht
- Verzicht auf Einspracheverhandlungen durch das ESTI bei Verfahren, in denen eine Einigung un-
wahrscheinlich erscheint
- Regelung für Bauvorhaben Dritter in der Nähe von elektrischen Leitungen.
Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das UVEK, die verbleibenden sieben Massnahmen bis Ende 2008 vertieft zu prüfen.
Zusätzlich zu den von der AG LVS empfohlenen Massnahmen und den vom Bundesrat angeordneten Änderungen der VPeA können im Rahmen dieser Verordnungsanpassung auch seit längerem vorbereitete Änderungen der Raumplanungsverordnung vorgenommen werden, welche sich positiv auf die Dauer der Sachplanverfahren auswirken können.
148 - Plangenehmigungsverfahren 003806900C:\Documents and Settings\u80770367\Desktop\Koch_Peter\endgültige_versionen\Verfahrensbeschleunigung Genehmigung elektr. Anlagen Erl. Bericht StAusschuss.doc