Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Sektion Öffentliche Hand und Gebäude

Entwurf vom 22. Oktober 2008

Erläuterungen zur Änderung des Energiegesetzes

1. Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Im Rahmen dieses Beschlusses erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen zu erarbeiten. Im Februar 2008 hat der Bundesrat über eine Reihe von energiepolitischen Massnahmen entschieden, die zu Aktionsplänen gebündelt worden sind. Unter anderem verabschiedete der Bundesrat auch den Aktionsplan „Energieeffizienz“. Dieser Aktionsplan geht davon aus, dass sich der Energieverbrauch von Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten bei Einsatz der heute verfügbaren besten Technologien („best practice“) und der voraussehbaren technischen Weiterentwicklung in den nächsten 20 Jahren um 30 bis 70 Prozent (je nach Anwendungsbereich) vermindern lässt.

In den Massnahmen des Aktionsplans „Energieeffizienz“ werden drei Ziele unterstellt, die auf die Zielsetzungen des Klimaberichts des BAFU vom August 2007 und die internationalen Zielsetzungen abgestimmt sind. Das erste Ziel sieht eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien vor, das zweite Ziel eine Begrenzung der Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs. Das dritte Ziel besteht schliesslich darin, dass im Falle von Gebäuden, Fahrzeugen, Geräten und industriellen Prozessen die Best-Practice-Strategie verfolgt wird. Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 diese Massnahmen beschlossen, jedoch zu den unterstellten Zielen nicht explizit Stellung genommen.

Der Aktionsplan „Energieeffizienz“ besteht aus 15 Massnahmen, welche eine Mischung aus Anreizen, Fördermassnahmen, Verbrauchsvorschriften, Minimalstandards sowie Massnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung umfassen. Die Massnahmen des Aktionsplans weisen eine beträchtliche energetische Wirkung auf, es sind zusätzlich auch volkswirtschaftliche Impulse insbesondere für neue Technologien, die Baubranche und innovative Klein- und Mittelbetriebe zu erwarten. Die im Aktionsplan vorgeschlagenen Massnahmen berücksichtigen die über 130 Stellungnahmen sowie die mündlichen Anhörungen der Konsultationsphase. Die überwiegende Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsste den Aktionsplan „Energieeffizienz“.

Mit den in Ziffer 2 - 3 des vorliegenden Berichtes erläuterten Änderungen des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) sollen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen beiden Massnahmen „Schaffen eines gesamtschweizerischen Gebäude-Energieausweises“ und „Einführung von Programmvereinbarungen für Effizienzmassnahmen der Kantone“ des Aktionsplans „Energieeffizienz“ geschaffen werden. Gleichzeitig wird damit auch die von National- und Ständerat überwiesene Motion „Leistungsverträge für Energieeffizienz“ (06.3134) umgesetzt.

Bundesamt für Energie BFE Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 [email protected] www.bfe.admin.ch 003814328C:\Documents and Settings\u80770367\Desktop\Koch_Peter\endgültige_versionen\EnG-Revision 2008 Erläuternder Bericht.doc