Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/19: Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen · 10 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Energie BFE
Sektion Energieeffizienz
Entwurf 22. Oktober 2008
Erläuterungen zu den Änderungen der Energieverordnung (EnV) betreffend Anforderungen an netzbetriebene elektrische Geräte
1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat im Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Im Rahmen dieses Beschlusses erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen zu erarbeiten. Im Februar 2008 hat der Bundesrat über eine Reihe von energiepolitischen Massnahmen entschieden, die zu Aktionsplänen gebündelt worden sind. Unter anderem verabschiedete der Bundesrat auch den Aktionsplan „Energieeffizienz“. Dieser Aktionsplan geht davon aus, dass sich der Energieverbrauch von Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten bei Einsatz der heute verfügbaren besten Technologien („best practice“) und der voraussehbaren technischen Weiterentwicklung in den nächsten 20 Jahren um 30 bis 70 Prozent (je nach Anwendungsbereich) vermindern lässt.
In den Massnahmen des Aktionsplans „Energieeffizienz“ werden drei Ziele unterstellt, die auf die Zielsetzungen des Klimaberichts des BAFU vom August 2007 und die internationalen Zielsetzungen abgestimmt sind. Das erste Ziel sieht eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energien vor, das zweite Ziel eine Begrenzung der Zunahme des Elektrizitätsverbrauchs. Das dritte Ziel besteht schliesslich darin, dass im Falle von Gebäuden, Fahrzeugen, Geräten und industriellen Prozessen die Best-Practice-Strategie verfolgt wird. Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 diese Massnahmen beschlossen, jedoch zu den unterstellten Zielen nicht explizit Stellung genommen.
Der Aktionsplan „Energieeffizienz“ besteht aus 15 Massnahmen, welche eine Mischung aus Anreizen, Fördermassnahmen, Verbrauchsvorschriften, Minimalstandards sowie Massnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung umfassen. Die Massnahmen des Aktionsplans weisen eine beträchtliche energetische Wirkung auf, es sind zusätzlich auch volkswirtschaftliche Impulse insbesondere für neue Technologien, die Baubranche und innovative Klein- und Mittelbetriebe zu erwarten. Die im Aktionsplan vorgeschlagenen Massnahmen berücksichtigen die über 130 Stellungnahmen sowie die mündlichen Anhörungen der Konsultationsphase. Die überwiegende Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsste den Aktionsplan „Energieeffizienz“, wobei vor allem die Massnahmen bei Elektrogeräten und elektrischen Antrieben auf breite Zustimmung stiessen.
Die im vorliegenden Bericht erläuterten Änderungen der EnV tragen zur Umsetzung der 15 Massnahmen des Aktionsplans „Energieeffizienz“ bei. In letzter Zeit sind eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen lanciert worden, die ebenfalls zur Zielerreichung des Aktionsplans „Energieeffizienz“ beitragen. So sind die vier Motionen „Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen“ (07.3004), „Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens“ (07.3288), „Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltgeräte, Leuchtmittel, elektrische Normmotoren sowie haustechnische Anlagen“ (07.3767) sowie die Motion „Einführung einer
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