Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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erhalten ein Reduktionsziel von minus 20%. Länder mit einem niedrigeren BIP pro Kopf dürfen hingegen mehr ausstossen, da ihr verhältnismässig grösseres Wirtschaftswachstum vermutlich auch zu mehr Emissionen in Sektoren wie dem Verkehr führen wird. Der Vorschlag der Kommission zur Lastenteilung soll bis Ende 2008 bereinigt sein.

Abbildung 2: Emissionsreduktionsziele der EU für 2020 (EU-ETS und Lastenteilung).42

2.2.1.4 Erweiterung und Stärkung des Emissionshandelssystems

Die Europäische Kommission43 hat am 21. Januar 2008 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem veröffentlicht. Neu schlägt die Europäische Kommission vor, die bisherigen Nationalen Allokationspläne durch eine EU-weit geltende Obergrenze für die im EU-ETS erfassten Emissionen zu ersetzen. Damit sollen für die Industrieunternehmen im europäischen Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Bei einem Reduktionsziel von insgesamt minus 20% soll ab 2013 die Gesamtzahl der Emissionsrechte jedes Jahr linear um 1,74% verringert werden. Die jährliche Reduktion der Anzahl Emissionsrechte müsste bei einem angestrebten Ziel von minus 30% entsprechend grösser ausfallen. Der Ausgangspunkt für diesen Absenkungspfad bildet die durchschnittliche Gesamtzahl der Emissionsrechte, welche die EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2008-2012 zuteilen. Ab 2013 soll zudem ein grösserer Teil (ca. 60%) der Zertifikate versteigert und nicht mehr kostenfrei zugeteilt werden. Dieser Anteil soll bis 2020 stufenweise erhöht werden. Versteigerungen werden dem Verursacherprinzip gerecht und verhindern ungerechtfertigte Gewinne bestimmter Sektoren, die fiktive Kosten auf ihre Kunden umlegen, obwohl sie die Zertifikate kostenlos erhalten haben. Die Verteilung der Versteigerungsrechte wird weitgehend auf den früheren Emissionen der Mitgliedstaaten beruhen. Ein gewisser Anteil der Versteigerungsrechte wird

42 Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission, die Belastungen zu verteilen, Memo/08/34 vom 23.01.2008.

43 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, Dokument Nr. KOM(2008)16 endgültig: http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/pdf/com_2008_16_de.pdf