Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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des Energieprofils eines Gebäudes und Mindeststandards vor. Um die Energieeffizienz zu steigern, müssen die Mitgliedstaaten Energieausweise gewährleisten, wenn Gebäude verkauft, vermietet oder gebaut werden. Im Jahr 2009 wird die Richtlinie voraussichtlich überarbeitet. Dabei sollen unter anderem die Grenzwerte zur minimalen Energieeffizienz von Gebäuden gesenkt werden.

2.2.4.2 Verkehr und Mobilität

Im Juli 2008 legte die Kommission eine überarbeitete Eurovignetten-Richtlinie vor. Diese soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, eine zusätzliche Gebühr für Staus, Lärm und Luftverschmutzung zu erheben. Die Internalisierung der CO2-Kosten beim Schwerverkehr bleibt hingegen verboten.

Beim Privatverkehr haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU bereits 1995 darauf geeinigt, bis 2012 den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen auf 120 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) zu reduzieren. Dies entspricht einem Treibstoffverbrauch von 4,5 Litern pro 100 Kilometer bei Dieselmotoren und 5 Litern pro 100 Kilometer bei Benzinmotoren. Bisher basiert die Strategie der Kommission auf einer freiwilligen Vereinbarung mit der europäischen Automobilindustrie.

Obwohl ein bedeutender Fortschritt verzeichnet werden konnte, sind die durchschnittlichen Emissionen lediglich von 186 g CO2/km im Jahr 1995 auf 163 g CO2/km im Jahr 2004 gesunken. Die Kommission hat erkannt, dass freiwillige Vereinbarungen nicht ausreichen und daher eine verbindliche Gesetzgebung notwenig ist. Sie legte am 20. Dezember 2007 einen Vorschlag vor, der detaillierte Massnahmen zur Erreichung des Ziels von 120 g CO2/km bis 2012 enthält. Die EU beabsichtigt die Emissionsvorschriften bis zum Jahr 2020 auf 95 g CO2/km zu verschärfen.

2.2.4.3 Synthetische Treibhausgasemissionen

Die EU hat mit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase) eine schrittweise Verbotsregelung der im Kyoto-Protokoll erfassten in der Luft stabilen Stoffe begonnen. Dänemark ist in ihrer nationalen Regulierung jedoch bereits heute bedeutend weiter gegangen als die EU. Auch in Schweden ist eine striktere Regelung in Planung (siehe auch Ziffer 3.2.3, Titel (6)).

2.2.4.4 Senken

Die meisten EU-Staaten haben beschlossen, sich ihre Senkenleistung aus der Waldbewirtschaftung an das nationale Ziel anzurechnen. Die EU beabsichtigt hingegen, Senken auch nach 2012 vom Emissionshandelssystem auszuschliessen. Dies hauptsächlich deshalb, weil Senkenleistungen nur temporär und schwierig zu messen sind. Zudem könnte das Ziel des Emissionshandels unterlaufen werden, wenn zu viele zusätzliche Zertifikate ins System fliessen.56

2.2.4.5 Carbon Capture and Storage (CCS)

Gestützt auf ihre Mitteilung „An energy policy for Europe“ vom 10. Januar 2007 betrachtet die Europäische Kommission die Abscheidung und Einlagerung von CO2 (Carbon Capture and Storage) als wesentlichen Teil ihrer Klimapolitik. Mit der CCS-Technologie soll das CO2 möglichst direkt am Entstehungsort dauerhaft gelagert werden und so gar nicht erst in die Atmosphäre gelangen.

56 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the geological storage of carbon dioxide: Impact Assessement.