Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 23Fedlex · Vorlage

jedoch von den reichen auf die ärmeren Mitgliedstaaten umverteilt, um ihrem höheren Wirtschaftswachstum gerecht zu werden.

Cap-and-Trade Systeme sind heute ein wesentlicher Bestandteil der Klimapolitiken. Das heute international massgebende EU-Emissionshandelssystem weist mit einem absoluten Cap in Höhe von 2,08 Mrd. Tonnen CO2 in der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und ca. 10’600 eingeschlossenen Anlagen mit Begrenzungsziel die weltweit grösste Liquidität und damit die höchste wirtschaftliche Effizienz auf.

Bisher waren im EU-ETS nur CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Energieträger erfasst. Das Emissionshandelssystem soll in Zukunft auf weitere Sektoren und Treibhausgasemissionen ausgeweitet werden.44 Von dieser Erweiterung betroffen sind insbesondere die CO2-Emissionen aus petrochemischen Erzeugnissen, Ammoniak und Aluminium sowie N2O-Emissionen aus der Herstellung von Säuren und PFCs. Auch die Bindung und die Beförderung von Treibhausgasen sowie deren Speicherung in geologischen Formationen sollen neu erfasst werden.

Die Emissionen des Flugverkehrs sollen noch in die bestehende Richtlinie (2003/87/EG) eingebunden werden. Der Ministerrat45 folgte in seiner zweiten Lesung am 24. Oktober 2008 der Entscheidung des Europäischen Parlaments. Die Emissionen des Flugverkehrs werden damit ab dem 1. Januar 2012 in das Emissionshandelssystem eingebunden. Diese Neuerung gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU landen oder von einem Flughafen der EU aus starten.

Im ersten Jahr werden Emissionszertifikate im Umfang von 97% der historischen Emissionen aus dem Flugverkehr zugeteilt. Im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2020 sollen die Emissionen aus dem Flugverkehr um 5% reduziert werden gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2004 - 2006. Ein Anteil von 15% der Emissionsrechte soll versteigert werden.

2.2.1.5 Supplementarität

Die Europäische Kommission will auch nach 2012 ausländische Emissionszertifikate aus den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zulassen, allerdings nur in beschränktem Umfang. Gemäss Richtlinienvorschlag46, der gegenwärtig in Parlament und Rat diskutiert wird, dürfen die Mitgliedstaaten im Nicht-ETS-Bereich jährlich einen Anteil von maximal 3% der Emissionen des Jahres 2005 durch Zertifikate aus dem Ausland abdecken. Was in einem Jahr nicht benötigt wird, kann nicht aufs nächste Jahr übertragen werden. Beim Reduktionsziel von minus 30% gegenüber 1990, das im Falle eines akzeptablen internationalen Abkommens angestrebt wird, können sie zudem die Hälfte der zusätzlich verlangten Emissionsreduktion gegenüber dem 20%-Ziel aus dem Ausland zukaufen.

Die Europäische Kommission erachtet aufgrund der fragwürdigen Umweltintegrität einzelner Projekte die Weiterentwicklung des CDM für dringend notwendig.47 Gemeinsam mit der Schweiz setzt sie sich an den internationalen Verhandlungen für eine Verbesserung des CDM ein. Die skeptische Haltung gegenüber dem CDM ist auch innenpolitisch begründet: Der Zukauf von Zertifikaten wird in der EU (und den USA) auch als Mittelabfluss in Staaten, die in direkter Konkurrenz zur einheimischen Wirtschaft stehen (China, Indien,

44 Die bestehende EU-ETS Richtlinie schliesst bereits alle sechs Kyoto-Treibhausgase mit ein. Allerdings wurde bei der Definition der unter die Richtlinie fallenden Anlagen bis anhin nur die CO2-Emissionen berücksichtigt.

45 Pressemitteilung des Rates vom 24.10.2008, Dokument Nr. 14664/08 (Presse 298): http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/misc/103533.pdf

46 Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Dokument Nr. KOM(2008)17 endgültig: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0017:FIN:DE:PDF

47 Delbeke, Jos: Time to rethink the CDM, Environmental Finance, April 2008.