Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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Je nach Entwicklung der internationalen Rahmenbedingungen könnte der Preis zwischen 15 bis 60 Franken schwanken. In diesem Bericht wird von einem mittleren CER-Preis von 35 Franken ausgegangen. Für Zertifikate, die gewisse qualitative Anforderungen wie zum Beispiel die Gewährleistung eines Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung erfüllen, sind die Preise höher. Der Gold Standard ist beispielsweise ein Qualitätsstandard für Zertifikate aus CDM- und JI-Projekten, die hohe Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

3.1.2 Anpassung an die Klimaänderung

Die Reduktion der Treibhausgasemissionen steht im Zentrum der internationalen Klimapolitik. Ungeachtet dieser Anstrengungen ist aufgrund der Trägheit des Klimasystems mit einer globalen Klimaerwärmung zu rechnen, die nicht mehr vermeidbar ist. Erste Auswirkungen sind bereits heute feststellbar und haben zum Teil bereits zu Anpassungsmassnahmen geführt. Dies ist auch im Sinne der Klimakonvention, welche die Länder in Artikel 4, Absatz 1 dazu verpflichtet, ihren Anpassungsbedarf zu evaluieren und Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung umzusetzen.

Die Naturgefahrenprävention hat sich bereits seit längerer Zeit mit den möglichen Folgen der Klimaänderung befasst. Der Schutz vor den klassischen Naturgefahren wie Überschwemmungen, Lawinen, Rutschungen, Steinschlag und Felsstürze ist gemäss Wasserbaugesetz und Waldgesetz eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Ziel ist der Schutz von Menschenleben, der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz grosser Sachwerte mit einem ökonomisch vertretbaren Aufwand. Der Bund unterstützt die Finanzierung von Massnahmen, übernimmt Ausbildungsaufgaben und ist zuständig für die Erarbeitung von Grundlagen. Über die nationale Plattform Naturgefahren (PLANAT) gibt er die übergeordnete Strategie bei der Naturgefahrenprävention vor. Die Kantone sind in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Planung und operationelle Umsetzung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

Der Umgang mit Naturgefahren erfordert ein umfassendes Risikomanagement. Eine breite Palette von Massnahmen steht bereits heute zur Verfügung: raumplanerische Massnahmen, der Unterhalt von Schutzbauten und -anlagen, bautechnische Massnahmen, die Ausbildung von Fachkräften, die Warnung und Information der Bevölkerung, Alarmierung, Evakuierung sowie Versicherungen. Überdies tragen die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes98 dazu bei, im Ereignisfall die Schäden zu minimieren, die Bevölkerung zu schützen und die wichtigsten Infrastrukturen wieder instand zu stellen.

Gefahrenkarten zeigen die bestehenden Schutzdefizite auf. Bedingt durch die gehäuften Unwetterereignisse der letzten Jahrzehnte hat sich der Handlungsbedarf zusätzlich vergrössert. Im Vergleich zur Zeit vor 1987 wurden die Investitionen auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) bedeutend erhöht. Trotzdem sind in den letzten 30 Jahren Schäden von über 10 Mrd. Franken entstanden. Bei allen neuen Schutzkonzepten mussten aufgrund der statistischen Analysen die Dimensionierungsgrössen angepasst werden.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bleiben der Schutz vor Naturgefahren und damit auch die Subventionierung von Schutzbauten und Gefahrengrundlagen eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die Abwicklung der Subventionierung erfolgt seit 2008 in Form von leistungsorientierten Programmvereinbarungen sowie wirkungsorientiert geförderten Einzelprojekten. Im Hochwasserschutz zum Beispiel haben Kantone für Projekte, welche alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, einen rechtlichen Anspruch auf Bundesmittel (Abgeltungstatbestände). Aufgrund fehlender Mittel hat der Bundesrat mit der Nachmeldung zum Voranschlag 2009 eine Erhöhung der Verpflichtungskredite im Bereich Naturgefahrenprä-

98 Die Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz sind: Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz.