Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 44Fedlex · Vorlage
3.2 Klimapolitische Strategien des Bundes nach 2012
Sowohl das Kyoto-Protokoll als auch das CO2-Gesetz müssen per Anfang 2013 abgelöst werden. Die Verhandlungen über ein internationales Klimaregime nach 2012 sind bereits im Gange. Die Vertragsstaaten sind angehalten, an der Klimakonferenz in Kopenhagen Ende 2009 weitere Reduktionen anzubieten. Auf nationaler Ebene will der Bundesrat die Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Klimainitiative einbringen.
Der Bundesrat erwägt für die Ausgestaltung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012 zwei verschiedene Ansätze, die sich bezüglich des Emissionsreduktionsziels und bezüglich des Anteils ausländischer Emissionsreduktionen unterscheiden:
• Variante „Verbindliche Klimaziele“: In Anknüpfung an die aktuelle Klimapolitik reduziert die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um insgesamt 20% im Vergleich zu 1990. Dabei soll der Fokus auf inländische Massnahmen gelegt werden. Die Schweiz ist bereit, ihr Reduktionsziel auf 30% zu erhöhen, falls sich andere Länder zu vergleichbaren Anstrengungen verpflichten.
• Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“: Als Zwischenschritt hin zur vollständigen Klimaneutralität reduziert die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 50% gegenüber 1990. Diese Reduktion soll hauptsächlich durch den Zukauf von ausländischen Zertifikaten erzielt werden.
In den folgenden zwei Unterkapiteln werden die beiden Ansätze detailliert dargestellt. Im Anschluss werden die Instrumente dargestellt, die der Bundesrat unabhängig dieser beiden Varianten vorschlägt.
3.2.1 Variante „Verbindliche Klimaziele“
Die Variante „Verbindliche Klimaziele“ legt den Akzent auf Massnahmen im Inland und orientiert sich an den Zielen der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz.
Diese Variante verfolgt folgende Zielsetzung:
• Nutzung der Reduktionspotentiale im Inland.
• Nutzung der positiven Sekundäreffekte, die durch die Reduktion der Treibhausgase im Inland entstehen (beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Luftverschmutzung).
• Verminderung der Abhängigkeit von Erdölimporten.
• Stärkung des Forschungs- und Technologiestandorts Schweiz und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen.
Durch den Fokus auf inländische Reduktionsmassnahmen werden Investitionen im Inland begünstigt und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz langfristig gestärkt. Der Abfluss von Mitteln ins Ausland durch den Zukauf von ausländischen Emissionszertifikaten wird beschränkt. Diese Variante steht damit im Einklang mit der Klimastrategie der EU, die einen starken Einfluss auf die internationalen Verhandlungen über ein neues, weltweites Klimaregime hat. Mit der Fixierung eines verbindlichen Reduktionsziels und der beschränkten Zulassung von ausländischen Emissionszertifikaten ist diese Variante zudem kompatibel mit dem internationalen Recht, das den Industriestaaten die Nutzung der flexiblen Mechanismen als zusätzliches Instrument zu den inländischen Reduktionsanstrengungen erlaubt.
107 http://www.bafu.admin.ch/php/modules/shop/files/pdf/phpIGdBZo.pdf