Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
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(1) Lenkungsabgabe
Die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird weitergeführt und soll auf weitere Emissionsquellen ausgedehnt werden können, sofern die Zielerreichung dies erfordert. Im Vordergrund steht vorerst eine Ausdehnung auf Treibstoffe. Als Lenkungsabgabe konzipiert, beeinflusst sie in erster Linie das Verhalten von Wirtschaft und Bevölkerung. Die Verteuerung der Brenn- und Treibstoffe schafft einen Anreiz zum sparsameren Verbrauch und zum vermehrten Einsatz von CO2-neutralen oder CO2-ärmeren Energieträgern. Zudem werden Investitionen in effizientere Technologien attraktiver.
Um einen Absenkpfad von rund 2% pro Jahr einzuhalten, beabsichtigt der Bundesrat, die CO2-Abgabe stufenweise um 12 Franken pro Tonne CO2 (3 Rappen pro Liter Heizöl und Benzin) zu erhöhen, sofern es die Zielerreichung erfordert. Dies entspricht dem Mechanismus der bisherigen CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Anhand der Treibhausgasemissionen des Vorjahres soll bestimmt werden, ob eine Abgabeerhöhung fürs Folgejahr erforderlich ist. Der Bundesrat erhöht die Abgabe nur, wenn der Zielpfad nicht eingehalten wird. Die Abgabehöhe richtet sich somit nach der Wirkung der Energiepreise, der CO2- Wirkung von Massnahmen aus anderen Politikbereichen (Energie-, Verkehrs- und Finanzpolitik), der Fördermassnahmen wie das zurzeit diskutierte Gebäudesanierungsprogramm (siehe Ziffer 3.1.1.4) sowie der zusätzlichen Massnahmen wie die Umsetzung der Aktionspläne Energie. Sollte die gesamte Reduktionsleistung mit einer Lenkungsabgabe herbeigeführt werden, wäre gemäss Berechnungen und bei Energiepreisen von 100 US-Dollar pro Barrel ein Abgabesatz von 150 bis 180 Franken pro Tonne CO2 nötig.109 Die Abgabe soll jedoch gemäss der heutigen Regelung subsidiär zu freiwillig ergriffenen oder anderen CO2-wirksamen Massnahmen ausgestaltet sein. Nach heutigem Ermessen sollte ein Abgabesatz von 60 Franken pro Tonne CO2 (15 Rappen pro Liter Heizöl und Benzin) ausreichen, sofern sowohl die Brenn- als auch die Treibstoffe der Abgabe unterstellt und alle geplanten und eingeleiteten CO2-wirksamen Massnahmen (Gebäudeprogramm, Aktionspläne Energie) zeitgerecht umgesetzt werden. Sollten sich jedoch die Emissionen weniger stark senken – sei es, weil die geplanten Massnahmen nicht umgesetzt werden oder die Energiepreise sinken – ist ein höherer Abgabesatz erforderlich. Auf der anderen Seite würde der Abgabesatz tiefer ausfallen oder könnte gesenkt werden, wenn der Mineralölsteuerzuschlag allenfalls an die Teuerung angepasst würde.
Die Lenkungsabgabe wird bei der Inverkehrbringung fossiler Brenn- und Treibstoffe zur energetischen Nutzung erhoben. Energieintensive Unternehmen, die durch die Abgabe in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würden, können sich von der Abgabe auf Brennstoffen befreien lassen. Als Kriterium gilt die Abgabeintensität, die als Verhältnis von CO2-Abgabelast zur Wertschöpfung definiert ist. Die Abgabeintensität und somit die Zulassung zum Befreiungsverfahren sollen auf Ebene der Wirtschaftsbranchen ermittelt werden.
Der Bund kann Vollzugsaufgaben an private Organisationen übertragen, wie dies heute im Rahmen eines Leistungsauftrags mit der Energie-Agentur der Wirtschaft erfolgt.
(2) Flexible Mechanismen
Das Massnahmenpaket ist mit dem Anspruch ausgestaltet, die inländischen Emissionen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 zu senken. In diesem Fall kann maximal ein Viertel der Emissionsverminderung durch den Zukauf ausländischer Zertifikate abgedeckt werden. Ob diese Limite tatsächlich ausgeschöpft wird, hängt davon ab, ob in der Schweiz neue Gaskombikraftwerke gebaut werden und inwieweit im Emissionshandel eingebundene Unternehmen ausländische Emissionsgutschriften erwerben.
109 Ecoplan (2008): Volkswirtschaftliche Auswirkungen von CO2-Abgaben und Emissionshandel für das Jahr 2020. Im Auftrag des Bundesamt für Umwelt BAFU.