Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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Kommt ein tragfähiges internationales Abkommen zustande, soll das Ziel auf minus 30% gegenüber 1990 angehoben werden. Die für die Einhaltung des 30%-Ziels zusätzlich erforderliche Reduktionsleistung (5,28 Mio. Tonnen CO2) soll mit Hilfe der flexiblen Mechanismen im Ausland erbracht werden. Bei heutigen Preisen wären hierfür ca. 185 Mio. Franken pro Jahr notwendig. Der Erwerb liegt in der Verantwortung des Bundes. Er kann aber privaten Organisationen, die die nötigen Erfahrungen und Kompetenzen besitzen, spezifische Aufgaben übertragen. Ein wichtiges Anliegen muss hierbei die Qualität der Zertifikate sein. Für deren Sicherstellung sind verschiedene Optionen denkbar wie z.B. der Ausschluss von gewissen umstrittenen Projektkategorien (z.B. Grosswasserkraft), wie dies in der EU bereits heute praktiziert wird. Möglich wären ausserdem zusätzliche nationale Qualitätsüberprüfungen oder die Anbindung an einen Qualitätsstandard wie z.B. den Goldstandard.110 In erster Linie will die Schweiz aber auf eine Verbesserung der internationalen Anforderungen und Rahmenbedingungen hinwirken. Um eine möglichst hohe Kompatibilität mit dem EU-Handelssystem sicherzustellen, wird sich die Schweiz mindestens an die Qualitätsanforderungen der EU halten.

Sollte die Schweiz ihr Reduktionsziel im Rahmen eines zufrieden stellenden internationalen Abkommens auf 30% erhöhen, darf maximal die Hälfte der gegenüber 1990 zu erbringenden Reduktionsleistung im Ausland erbracht werden.

Freiwillige Klimaschutzprojekte in der Schweiz, die ausserhalb des Schweizer Emissionshandelssystems sind, können wie bisher gemäss einer Vollzugsweisung durchgeführt werden.111 Dabei muss der vordefinierte Projektzyklus durchlaufen werden. Bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts erhalten die Projektentwickler vom BAFU die entsprechenden Bescheinigungen zugestellt. Diese können z.B. von Gaskraftwerkbetreibern verwendet werden, um ihre Emissionen zu kompensieren. Der Bundesrat behält sich vor, diese Regelung für Kompensationsprojekte gegebenenfalls an die Regelungen des internationalen Klimaregimes nach 2012 oder an diesbezügliche EU-Bestimmungen anzupassen.

3.2.2 Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“

Die Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ beinhaltet, dass die Schweiz zwischen 2030 und 2050 vollständig klimaneutral wird. Die vollständige Klimaneutralität bedeutet, dass für alle Treibhausgasemissionen, die nicht durch inländische Massnahmen reduziert werden, im Ausland Emissionsgutschriften erworben werden müssen.

Diese Variante verfolgt folgende Zielsetzung:

• Nutzung der kostengünstigen Reduktionspotentiale im In- und Ausland, damit eine maximale Wirkung der Emissionsreduktionsanstrengungen erzielt wird.

• Effiziente und ambitiöse Klimapolitik, welche der spezifischen Ausgangslage der Schweiz sowie auch der globalen Natur des Klimaproblems Rechnung trägt.

Eine verstärkte Nutzung kostengünstiger Reduktionspotentiale im Ausland trägt der speziellen Ausgangslage der Schweiz insofern Rechnung, als dass die Schweiz über eine geringe Emissionsintensität verfügt. Sie leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zum Kapital- und Technologietransfer für eine klimaschonende Entwicklung und zur Eindämmung der Zielkonflikte zwischen der Entwicklungs- und Klimapolitik.

110 Der Goldstandard ist ein Zusatzlabel, das Nichtregierungsorganisationen lancierten. Er zertifiziert Kyoto- Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieeffizienz, die besonders zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beitragen.

111 Klimaschutzprojekte in der Schweiz. Vollzugsweisung zur Durchführung von Kompensationsmassnahmen, veröffentlicht Anfang Oktober 2008.