Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 64Fedlex · Vorlage
kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort von der Steuer abzuziehen, was die Mobilitätskosten senkt und zu einer Zersiedelung des Landes führt.
Negative Anreize sind auch mit der Befreiung von der Mehrwertsteuer verschiedener Lieferungen und Dienstleistungen verbunden. Die Befreiung von Dienstleistungen zu Gunsten von Unternehmen, die gewerbsmässig Luftfahrt betreiben und deren Umsätze aus steuerbefreiten internationalen Flügen stammen, führt zu einer Reduktion der Mobilitätskosten des Flugverkehrs.
Auch die Teilzweckbindung der Mineralölsteuer für den Strassenbau läuft dem Klimaschutz zuwider, da sie zu einer automatisierten Angebotserweiterung im Bereich Strassenverkehr führt. Bei der Mineralölsteuer gibt es zudem für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die Berufsfischerei, dem Naturwerksteinabbau sowie für den öffentlichen Verkehr Steuerbegünstigungen. Eine Beseitigung dieser aus Sicht des klimaschädlichen Treibstoffverbrauchs negativen Anreize hat das Parlament im Jahr 2005 jedoch abgelehnt.
Die Steuerverwaltung plant, Anfang 2009 eine systematische Untersuchung aller Steuervergünstigungen im Schweizer Steuersystem (direkte und indirekte Steuern) vorzulegen. Diese könnte als eine wichtige Grundlage für eine Ökologisierung des bestehenden Steuersystems dienen. Eine Ökologisierung des Steuersystems wäre in vielen Hinsichten möglich und wünschenswert. Ziel führend sind dabei prinzipiell alle Massnahmen, die eine Internalisierung der externen Kosten bewirken.
3.2.10 Finanzierung
In den vorangegangenen Kapiteln über die zukünftige Klimastrategie des Bundesrates wurden für die einzelnen Pfeiler unterschiedliche Finanzierungsbedürfnisse identifiziert. Die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellen muss, unterscheiden sich je nach Variante. Bestimmte Ausgaben werden jedoch unabhängig von der Ausgestaltung der Reduktionsmassnahmen anfallen. Es sind dies Beiträge im Rahmen der internationalen Verpflichtung zur Finanzierung von Anpassungs- und Reduktionsmassnahmen im Ausland sowie Anpassungsmassnahmen in der Schweiz.
(1) Reduktionsmassnahmen
Kommt ein tragfähiges internationales Abkommen zustande, sieht die Variante „Verbindliche Klimaziele“ den Erwerb ausländischer Zertifikate im Umfang von einem Drittel der gegenüber 1990 zu erbringenden Reduktionsleistung vor. Dies entspricht 5,28 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, die bei Zertifikatspreisen von 35 Franken rund 185 Mio. Franken pro Jahr kosten.144 Diese Ausgaben sollen verursachergerecht aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen gedeckt werden. Steigen die Zertifikatspreise an, muss der zweckgebundene Anteil entsprechend erhöht werden. Bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ belastet der Erwerb der Zertifikate die Bundesfinanzen nicht, weil die Kosten von rund 600 Mio. Franken bei Zertifikatspreisen von 35 Franken pro Tonne von Importeuren getragen und an den Verbraucher überwälzt werden. Die Sicherungsabgabe von 36 Franken pro Tonne CO2 setzt eine Kostenobergrenze von 1,2 Mrd. Franken für Zertifikate.
Variantenunabhängig diskutiert das Parlament gegenwärtig die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für Gebäudemassnahmen (02.473). Die UREK-NR hat am 11. November 2008 beschlossen, auf die Vorlage zur Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für ein Gebäudesanierungsprogramm einzutreten. Diese Finanzierung fügt sich in die Variante „Verbindliche Klimaziele“ ein, während bei der Variante „Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität“ die Weiterführung des Programms nach 2012 sich auf eine alternative
144 Bei einem durchschnittlichen Zertifikatspreis von 20 bis 35 Franken.