Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten

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fest, dass die Einführung von alternativen Instrumenten die Beibehaltung einer CO2-Abgabe nicht ausschliesse. Beide Wege sollten gegangen werden, da sie komplementär wirken.

5.2 Ausgestaltung der CO2-Abgabe

5.2.1 Festsetzung und Höhe der Abgabesätze

6 Kantone (AG, AI, BL, GR, LU, SZ), FDK, economiesuisse, 14 Wirtschaftsverbände (u.a. bauenschweiz, cemsuisse, hotelleriesuisse, IGEB, SGCI, VSIG), 4 Energieorganisationen und – unternehmen (u.a. EV) und 2 Verkehrsorganisationen (auto-schweiz, strasseschweiz) fordern, dass die Kompetenz zur Festlegung der Abgabesätze wie im bestehenden CO2-Gesetz beim Parlament bleiben soll.

2 Kantone (NW, SG), öbu, 2 Umweltorganisationen und Akademien der Wissenschaften begrüssen hingegen die Kompetenzzuweisung an den Bundesrat. öbu fordert, dass der Bundesrat gleichzeitig auch die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Mineralölsteuer erhalten soll.

6 Kantone (AG, AI, BL, FR, LU, SZ) sowie BPUK und FDK fordern klar, dass die Höhe der CO2- Abgabe an andere Steuern und Abgaben auf fossilen Energieträgern, insbesondere die Mineralölsteuer, gekoppelt werden muss. Da eine Erhöhung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen ebenfalls eine Lenkungswirkung hätte, müsste auf eine gleichzeitige doppelte Belastung durch die CO2-Abgabe verzichtet werden.

BL, ZH und FDK fordern zudem, dass durch die Klimapolitik (umsatz)bedingte Mineralölsteuerausfälle durch eine Erhöhung der Mineralölsteuersätze zu kompensieren seien, um nicht die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen zu gefährden.

5 Kantone (AG, AI, BL, LU, SO), economiesuisse, 11 Wirtschaftsverbände (u.a. AIHK, FH, IGEB, SGCI, VSIG), Energieforum, auto-schweiz und strasseschweiz möchten den CO2-Abgabesatz wie bis anhin auch auf die Tragbarkeit in der Wirtschaft ausrichten.

Bezüglich der Höhe der Abgabe fordern 3 Parteien (CSP, Grüne, SP) zusammen mit den Mitgliedern der Klima-Allianz eine raschere Anhebung der Abgabesätze. Um eine genügende Lenkungswirkung zu erzielen, soll die Abgabe durch Erhöhungsschritte von 30 CHF/t CO2 anstelle der geplanten 12 CHF angepasst werden. Zudem sei der maximale Abgabesatz auf 300 CHF/t CO2 zu erhöhen.

Eine Anhebung des Maximalsatzes wird zudem auch von 3 Kantonen (GE, BL, SH) und 2 weiteren Vernehmlassern gefordert. NW, SG und FDK fordern die Beibehaltung des bisherigen Maximalsatzes (210 CHF/t CO2). OcCC und Akademien der Wissenschaften fordern die Aufhebung einer Obergrenze, da die Erreichung eines verbindlichen Reduktionsziels besser abgesichert werden müsse. Eine gegensätzliche Haltung wird von einigen Wirtschaftsverbänden (Glasfabriken, IGEB, TVS, ZPK) eingenommen, die eine Senkung des maximalen Abgabesatzes auf 100 CHF/t CO2 fordern.

NE, FDK, 2 Spitzenverbände und –organisationen (economiesuisse, HEV), 12 Wirtschaftsverbände (u.a. IGEB, SGCI, SWISSMEM), 4 Energieorganisationen (u.a. EV) und 4 Verkehrsorganisationen (u.a. ACS) fordern, dass die CO2-Abgabe im Falle einer Zielerreichung wieder aufgehoben wird.

5.2.2 Rückverteilung der Einnahmen

economiesuisse, 12 Wirtschaftsverbände (u.a. AIHK, Handelskammer beider Basel, IGEB, SGCI, SWISSMEM), 3 Energieorganisationen (AVES, VPE, VSG) und 3 Verkehrsorganisationen (autoschweiz, Cargo Forum, strasseschweiz) schlagen einen separaten Rückverteilungsschlüssel nach volkswirtschaftlichem Sektor vor, damit eine Quersubventionierung der Dienstleistungsunternehmen durch das produzierende Gewerbe verhindert wird. Mit Ausnahme von AVES, SWISSMEM und VPE fordern diese Vernehmlasser zusammen mit KMU-Forum zudem, dass auch befreite Unternehmen in

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