Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten
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4 Energieorganisationen und –unternehmen beantragen, dass bei der Festlegung der Menge an Emissionsrechten (Art. 8 E) nebst den Reduktionszielen auch die Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Damit soll die technische Kompatibilität mit dem EU-ETS garantiert und die operationelle Anbindung ans EU-ETS ermöglicht werden.
6.3.3 Schrittweise Versteigerung von Emissionsrechten
SO und SGV geben zu bedenken, dass eine Ersteigerung für viele energieintensive Unternehmen aus Kostengründen nicht möglich ist und sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten.
6 Wirtschaftsverbände (Glasfabriken, IGEB, SWISSMEM, VSMR, VSSV, ZPK), 2 Energieorganisationen und -unternehmen (EV, SwissOil), sowie Stahl Gerlafingen/Swiss Steel fordern zu 100% gratis Emissionsrechte. GL stellt dieselbe Forderung für energieintensive Industrien. SWISSMEM verlangt die Beibehaltung der freien Zuteilung aller CO2-Emissionsrechte. Als Grund wird u.a. die Gefahr von Carbon Leakage angegeben.
Auch die FDP befürchtet durch Versteigerungen einen Verlust der schweizerischen Wettbewerbsfähigkeit.
Die WEKO betrachtet den Wechsel von Gratiszuteilungen zum Auktionsprinzip als sinnvolle Neuorientierung. Es ist ihr jedoch ein Anliegen, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen unter den ETS-Unternehmen kommt sowie dass kleine und weniger energieintensive Unternehmen nicht durch erhöhten administrativen Aufwand diskriminiert werden.
In diesem Zusammenhang fordern öbu, 1 Unternehmen und 1 Diverser, dass insbesondere kleine Unternehmen (CO2-Ausstoss < 5'000 t CO2/Jahr), welche ihre erworbenen Emissionsgutschriften bis Ende 2012 nicht alle nutzen, die Gutschriften uneingeschränkt in die Periode 2013-2020 übertragen und weiterhin am ETS handeln können.
6.3.4 Kompensation bei fossil-thermischen Kraftwerken
Swisselectric und die BKW bemängeln die Ungleichbehandlung des Strommarktes im Vergleich zu anderen Industrien und fordern die Streichung der Kompensationspflicht für fossil-thermische Anlagen.
VS, swisselectric, SWV, VSE, BKW und Siemens verlangen, dass auf die Unterscheidung zwischen strom- und wärmegeführten Anlagen verzichtet wird.
In Bezug auf die Höhe des maximalen Auslandanteiles bei der Kompensation gehen die Meinungen auseinander:
- 4 Kantone (AI, BL, LU, SZ) und 1 Energieorganisation fordern die Streichung der Bestimmung, dass der Auslandanteil maximal 50% betragen darf.
- economiesuisse, 10 Wirtschaftsverbände (AIHK, alu.ch, cemsuisse, FH, Glasfabriken, IGEB, SGCI, TVS, VSIG, ZPK), 5 Energieorganisationen und -unternehmen, 2 Verkehrsorganisationen und -unternehmen, und 1 Unternehmen unterstützen die vollständige Kompensation, fordern aber grösstmögliche Flexibilität.
- Grüne, 4 Energieorganisationen und -unternehmen, 5 Umweltorganisationen (u.a. Klima-Allianz), 2 Verkehrsorganisationen und -unternehmen und 6 Diverse fordern einen Auslandanteil von 0 %.
Ein minimaler Wirkungsgrad wird von VS, 5 Energieorganisationen und -unternehmen (BKW, CTV, Energieforum, swisselectric, VSE), sowie Siemens zurückgewiesen. Megagas.ch hingegen begrüsst die Festlegung eines minimalen Wirkungsgrades.
4 Energieorganisationen und -unternehmen lehnen einen Kompensationsvertrag ab, da dieser die Bauwilligung unnötig verzögere. Die vorgesehene Konventionalstrafe unterstützen aber 3 von ihnen vollumfänglich.
27/50 274/2006-01959/27/18/I184-0363