Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/41: Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz) · 12 Seiten
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1 Einleitung
Der Entwurf für die Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz) wurde am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung lief bis 31. März 2009.
Zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die
Bundesgerichte, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie 60 weitere interessierte Organisationen. Es gingen Antworten von 25 Kantonen, 6 Parteien und 25 weiteren angefragten Organisationen ein. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, die Bundesgerichte, die Vereinigung Schweizerischer
Amtsvormundinnen und Amtsvormunde, die Treuhand-Kammer, die Stiftung für Konsumentenschutz und der Verband Schweizerischer Kantonalbanken haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Der SGV schliesst sich den Ansichten von
Gastrosuisse und der Chambre vaudoise des arts et métiers an, die er seiner Stellungnahme beigelegt hat.
14 Organisationen und Einzelpersonen, die in der Vernehmlassung nicht begrüsst wurden, haben sich spontan geäussert.
2 Liste der Organisationen, die eine Stellungnahme eingereicht haben
Kantone
AG Aargau
AI Appenzell Innerrhoden
BE Bern
BL Basel-Landschaft
BS Basel-Stadt
FR Freiburg
GE Genf
GL Glarus
GR Graubünden
JU Jura
LU Luzern
NE Neuenburg
NW Nidwalden
OW Obwalden
SG St. Gallen
SO Solothurn
SZ Schwyz
TG Thurgau
TI Tessin
UR Uri
VD Waadt