Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/41: Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz) · 12 Seiten

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1 Einleitung

Der Entwurf für die Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz) wurde am 5. Dezember 2008 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung lief bis 31. März 2009.

Zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die

Bundesgerichte, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie 60 weitere interessierte Organisationen. Es gingen Antworten von 25 Kantonen, 6 Parteien und 25 weiteren angefragten Organisationen ein. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden, die Bundesgerichte, die Vereinigung Schweizerischer

Amtsvormundinnen und Amtsvormunde, die Treuhand-Kammer, die Stiftung für Konsumentenschutz und der Verband Schweizerischer Kantonalbanken haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Der SGV schliesst sich den Ansichten von

Gastrosuisse und der Chambre vaudoise des arts et métiers an, die er seiner Stellungnahme beigelegt hat.

14 Organisationen und Einzelpersonen, die in der Vernehmlassung nicht begrüsst wurden, haben sich spontan geäussert.

2 Liste der Organisationen, die eine Stellungnahme eingereicht haben

Kantone

AG Aargau

AI Appenzell Innerrhoden

BE Bern

BL Basel-Landschaft

BS Basel-Stadt

FR Freiburg

GE Genf

GL Glarus

GR Graubünden

JU Jura

LU Luzern

NE Neuenburg

NW Nidwalden

OW Obwalden

SG St. Gallen

SO Solothurn

SZ Schwyz

TG Thurgau

TI Tessin

UR Uri

VD Waadt