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Vernehmlassung 2008/74: Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters · 9 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Vorentwurf der Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters

Anhörung vom 13. März bis 8. Mai 2009

Bericht über die Ergebnisse der Anhörung

29. Mai 2009

1 Ausgangslage

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind das Bundesgesetz vom 24. März 20061 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) und die Verordnung vom 31. Oktober 20072 über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) in Kraft. Die Einrichtung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters für Familienzulagen (Familienzulagenregister) wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 von einem Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden gefordert. Zudem haben der National- und Ständerat zwei Motionen „Familienzulagen. Mehrfachbezüge verhindern" mit identischem Wortlaut überwiesen, die ebenfalls die Schaffung eines Familienzulagenregisters verlangen (07.3618 Schiesser und 07.3619 [Zeller]-Engelberger). Der Bundesrat hat am 19. September 2008 gestützt auf ein Konzept des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über das weitere Vorgehen betreffend Familienzulagenregister entschieden. Er hat das EDI beauftragt, ihm bis im Sommer 2009 eine Botschaft zur Änderung des FamZG für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zu unterbreiten. Mit Schreiben des Vorstehers des EDI vom 13. März 2009 wurde eine Anhörung über den Vorentwurf einer Änderung des FamZG betreffend Einrichtung eines Familienzulagenregisters eröffnet3. Diese dauerte bis zum 8. Mai 2009. Im Anhang findet sich eine Liste aller Anhörungssteilnehmenden mit den entsprechenden Abkürzungen. Sämtliche Stellungnahmen wurden nach Ablauf der Anhörungsfrist integral im Internet veröffentlicht4.

Von den 136 Adressaten der Anhörung5 haben 46 teilgenommen (offizielle Anhörungsteilnehmende):

- alle 26 Kantonsregierungen;

- 7 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;

- die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichs-

kassen der AHV (KKAK/VVAK) haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht;

- 5 Familienausgleichskassen (FAK) nach Art. 14 Bst. a FamZG6; und

1 2 3 Die Anhörungsvorlage findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2009.html 4 Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen können unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/02296/02434/index.html?lang=de 5 Die Liste der Adressaten findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2009.html