Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/74: Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters · 9 Seiten
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Infrastruktur und die administrativen Mittel der verschiedenen Akteure des Familienzulagenregisters unterschieden sich erheblich. Insbesondere der Einbezug der Kassen nach Art. 14 Bst. a FamZG, die noch keinen Datenaustausch mit der Zentralen Ausgleichsstelle pflegten, sei zu berücksichtigen. Zudem müssten die Kassen neu sämtliche Versichertennummern der Kinder erfassen. Die FAK Pro Familia und die FAK CABO* weisen zudem darauf, dass VS in seinen kantonalen Bestimmungen festgelegt habe, Kassenwechsel könnten erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des FamZG erfolgen. Deshalb lehnen die beiden FAK es ab, in dieser Zeit finanzielle und personelle Investitionen zu tätigen, womit sie keinesfalls in der Lage sein würden, ihre Daten in der vorgesehenen Frist an die Zentrale Ausgleichsstelle zu liefern.
ZG und VS beantragen eine Frist von 6 Monaten, der SGV mindestens 4, besser ebenfalls 6 Monate. VS fordert zudem eine Frist von 1 Jahr für die FAK nach Art. 14 Bst. a FamZG.
Absatz 2
Die FAK Pro Familia und die FAK CABO* erachten die Kostenverteilung als ungerecht.
ZH, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VS, GE und JU, die Arbeitgeberverbände SAV, SGV, H+*, VSEI*, SMU* und SwissBanking, die KKAK/VVAK, die FAK JU*, FAK swisstempfamily, FAK FER, FAK CIVAF sowie der ALK JU stellen den Antrag, der Bund habe sämtliche Aufbaukosten zu tragen. SG schlägt eine teilweise Übernahme der Aufbaukosten durch den Bund vor, FR und die FAK FER stellen einen diesbezüglichen Eventualantrag. Der SGV stellt einen Eventualantrag auf eine 50%-ige Kostenübernahme durch den Bund.
Die ALK NE fordert eine ausschliessliche Finanzierung der Aufbaukosten durch die FAK, weil die ALK nur subsidiär für die Ausrichtung von Familienzulagen zuständig seien.
Für den Fall, dass der Bund die Aufbaukosten nicht übernehme, stellt ZG den Eventualantrag, die Aufbaukosten seien nach Massgabe der Nutzung, d.h. nach Abfrage der Daten aufzuteilen. TI fordert für diesen Fall, dass auch die AHV-Verbandsausgleichskassen Kosten zu übernehmen hätten.
JU, die FAK JU und die ALK JU weisen darauf hin, dass die Statistik des Bundes über die Familienzulagen keine Angaben zu den während eines Jahres ausgerichteten Familienzulagen enthalte, sondern nur den Stand am 31. Dezember, ausser für die Geburts- und Adoptionszulagen. Deshalb müsse Abs. 2 wie folgt geändert werden: « (…). Die Kosten werden proportional zur Anzahl der von den Stellen im Rechnungsjahr vor der Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters aufgeteilt. (…)10»
Die ALK NE ist der Ansicht, die Aufteilung der Aufbaukosten sollte anhand der Anzahl Kinder erfolgen, für die die FAK Zulagen ausrichten.
33 Weitere Bemerkungen 331 Abfragen und Datenaustausch Familienzulagenregister (vgl. S. 2-7 des Erläuternden Berichts)
LU führt an, der Datenaustausch sei elektronisch und möglichst anwenderfreundlich auszugestalten. Weiter geht LU davon aus, bei der Abfragemöglichkeit des Familienzulagenregisters handle es sich lediglich um ein Recht und nicht um eine Pflicht. Zudem müsse bei Daten, die aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht einsehbar seien, dennoch der Austausch gewährleistet sein. Mehrere Personen sollten als Liste, also gleichzeitig gemeldet werden können.
SG regt an, ein besonderes Augenmerk auf die Schnittstellen zu richten, damit ein weitgehend automatisierter Datenaustausch mit Informatiksystemen aus dem Umfeld möglich sei, zum Beispiel mit Lohnsystemen. Weiter schlägt SG vor, die Arbeitgebenden in den Ausführungsbestimmungen ausdrücklich zu verpflichten, Abgänge von Arbeitnehmenden unverzüglich zu melden. Ferner sollte ein Meldeverfahren zwischen den einzelnen FAK analog dem Verfahren zwischen den einzelnen AHV-Ausgleichskassen vorgesehen werden.
VD regt an, dass auch die FAK nach Art. 14 Bst. a FamZG Zugang zu den Netzen der AHV/IV erhalten.
10 Dieses Wortzitat wurde vom BSV auf Deutsch übersetzt. 7/9 Bericht Ergebnisse Anhörung Familienzulagenregister