Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/74: Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Erläuternder Bericht zum Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters

Anhörung

Bern, 13. März 2009

1. Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind das Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 20061 (Familienzulagengesetz, FamZG) und die Verordnung vom 31. Oktober 20072 über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung, FamZV) in Kraft. Die Einrichtung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters für Familienzulagen (nachfolgend: Familienzulagenregister) wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung im Frühjahr 2007 von einem Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden gefordert. Die Mehrheit der Kantone, sämtliche kantonalen und Verbandsausgleichskassen der AHV sowie mehrere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen erachteten ein Familienzulagenregister als unabdingbar, um das Verbot des Doppelbezugs von Familienzulagen durchzusetzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deshalb anlässlich der Verabschiedung der Familienzulagenverordnung am 31. Oktober 2007 beauftragt, Abklärungen betreffend die Einrichtung eines Familienzulagenregisters vorzunehmen und dem Bundesrat Antrag über das weitere Vorgehen und die Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlage zu stellen.

Am 3. Oktober 2007 wurden im National- und Ständerat je eine Motion „Familienzulagen. Mehrfachbezüge verhindern" mit identischem Wortlaut eingereicht (Motionen 07.3618 Schiesser und 07.3619 Zeller). Diese halten fest, dass mit dem FamZG neu bereits bei einem sehr kleinen Arbeitspensum Anspruch auf ganze Familienzulagen bestehen werde, was die Gefahr deutlich erhöhe, dass für Kinder mehrfach Familienzulagen geltend gemacht würden. Aus diesem Grund könnten die Durchführungsstellen nur mit der Schaffung eines Familienzulagenregisters Gewähr bieten, einem allfälligen Missbrauch im Sinne von Mehrfachbezügen von Familienzulagen wirkungsvoll begegnen zu können. Der Bundesrat beantragte am 28. November 2007 die Annahme der beiden Motionen; zwischenzeitlich ist ihnen in beiden Räten diskussionslos zugestimmt worden. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 gestützt auf ein Konzept des EDI über das weitere Vorgehen betreffend Familienzulagenregister entschieden. Er hat das EDI beauftragt, ihm bis im Sommer 2009 eine Botschaft zur Änderung des FamZG für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zu unterbreiten. Dabei hat er wichtige Eckwerte für die Anhörungsvorlage definiert. Die Inbetriebnahme des Familienzulagenregisters ist auf den 1. Januar 2011 geplant.

Die Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung, in der die Einrichtung eines Familienzulagenregisters von fast allen Vernehmlassungsteilnehmenden gefordert worden ist, wurde im Frühjahr 2007