Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/74: Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG); Einrichtung eines Familienzulagenregisters · 9 Seiten
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UR bringt vor, es sei darauf zu achten, dass die Abfragen nach Möglichkeit durch bestehende Bundessysteme erfolgen könnten (z.B. bei den ALK durch die Auszahlungssysteme ALK, ASAL). Betreffend Erfassung müssten Schnittstellen zu bestehenden Systemen gebaut werden, so dass gleiche Daten nicht parallel in verschiedenen Bundessystemen zu erfassen seien, sondern automatisch ins Familienzulagenregister übernommen würden. Auch die ALK FR macht beliebt, den automatischen Datenaustausch über ein Modul abzuwickeln, das in das bestehende Bezügerbewirtschaftungssystem der ALK implementiert werde. Dies liege in der Kompetenz des SECO.
SO schlägt vor, dass im Familienzulagenregister auch anhand des Namens des Kindes gesucht werden könne.
332 System für den Datenaustausch zwischen den Kassen und den Arbeitgebenden mit delegierter Dossierführung
Nach Ansicht von VD und Centre Patronal* sollte und könnte im Rahmen des Projektes Familienzulagenregister eine Informatiklösung für den standardisierten Datenaustausch zwischen den Arbeitgebenden und den Kassen entwickelt werden. Ansonsten sei die Inbetriebnahme auf den 1. Januar 2011 nicht realistisch.
333 Erfassung der Versichertennummer der Kinder (vgl. S. 6 und 8 f. des Erläuternden Berichts)
Damit die Kassen in ihren Systemen neu auch die Versichertennummern der Kinder erfassen könnten, müssten nach Ansicht von VD und Centre Patronal* alle FAK künftig Zugang zu UPI (Unique Person Identification database11) haben.
Auch die ALK NE betont, die ALK hätten bis anhin die Versichertennummer der Kinder nicht erfasst. Deshalb müssten diese so rasch als möglich in ihre Systeme eingebaut werden, wobei die Koordination mit dem SECO bzw. mit dem Zahlungssystem der Arbeitslosenversicherungsgelder notwendig sei.
334 Zu erfassende Daten (vgl. S. 9 des Erläuternden Berichts) a. Allgemein
Die FAK FER erachtet es für die Reduktion der Kosten und die Vollständigkeit der Daten des Registers als wichtig, die zu erfassenden Daten auf die Versichertennummer, Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Kindes, die Nummer der Kasse sowie das Anfang- und Enddatum der Familienzulage zu beschränken.
Centre Patronal* vertritt die Auffassung, es sei ausreichend, die Bezügerin oder den Bezüger mit der Versichertennummer zu erfassen, der Familien- und Erwerbsstatus sei dagegen nicht aufzunehmen. Geburts- und Adoptionszulagen sowie Differenzzulagen in der Schweiz und im Ausland sollten nach der FAK CIVAF nicht unterschieden werden. Zudem erfasse sie den Familienstatus der Bezügerin oder des Bezügers nicht und erachtet dieses Datenfeld im Familienzulagenregister als nicht notwendig.
Die SIT GE beantragt, ein zusätzliches Datenfeld zu schaffen, in dem der Name desjenigen Elternteils erfasst wird, der mit dem Kind zusammenlebt.
JU, die FAK JU und die ALK JU beantragen, beim Erwerbsstatus auch «landwirtschaftlicher Arbeitnehmer» aufzunehmen.
UR, SO und GR halten fest, es seien nur die zwingend nötigen Daten zu erfassen.
b. Erfassung der Kinder mit Wohnsitz im Ausland (vgl. S. 6 des Erläuternden Berichts)
BE, LU, OW, NW, GL, ZG, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, und JU, die Arbeitgeberverbände SAV,
H+*, VSEI*, SMU* und SwissBanking, die KKAK/VVAK, die FAK JU*, FAK swisstempfamily, die
FAK CIVAF sowie die ALK JU verlangen, die Kinder mit Wohnsitz im Ausland gleich wie die Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz ebenfalls erst im Verfügungszeitpunkt im Familienzulagenregister zu erfassen. Der Nutzen einer Erfassung der Kinder mit Wohnsitz im Ausland im Zeitpunkt des Antrages
11 Datenbank, aufgrund welcher die Identifikation von Personen gestützt auf ihre Versichertennummer der AHV möglich ist. 8/9 Bericht Ergebnisse Anhörung Familienzulagenregister