Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 1-6
Höhe des Assistenzbeitrags
Durchschnittswerte in Stunden pro Monat
Leichte Mittelschwere Schwere Total Hilflosigkeit Hilflosigkeit Hilflosigkeit
Höhe des Assistenzbeitrags 500 900 2'500 1'100
Die durchschnittliche Höhe des Assistenzbeitrags beträgt 1'100 Franken pro Monat. Dieser Wert ergibt sich aus dem erwarteten Umfang des Assistenzbeitrags multipliziert mit dem Stundenansatz von 30 Franken, ergänzt um die Nachtpauschale. Die versicherte Person stellt bei der IV-Stelle - üblicherweise monatlich - Rechnung für den Assistenzbeitrag, indem sie die erhaltenen Hilfeleistungen nachweist. Der Assistenzbeitrag wird über die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf ausbezahlt. Zur Verhinderung von Schwarzarbeit verlangen die IV-Stellen von den versicherten Personen jährlich einen Beleg über die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit der Ausgleichskasse.
Der Assistenzbeitrag gilt - analog zur Hilflosenentschädigung - als steuerfrei gemäss Art. 24 Bst. h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Er wird beim Abzug für behinderungsbedingte Kosten gemäss Art. 33 Bst. hbis DBG angerechnet.
Fallbeispiel 1
A.B. erkrankte in der Jugend, so dass ihre Bewegungen immer unkontrollierter wurden und sie bald auf einen Rollstuhl angewiesen war. Da ihre Eltern mit der Situation überfordert waren und ein Besuch der Regelschule unmöglich schien, war ein Heimeintritt unumgänglich. In vier verschiedenen Heimen habe sie gelebt, sagt die 33 Jährige heute. Mit dem Assistenzbeitrag kann sie nun trotz mittelschwerer Hilflosigkeit ihren Traum vom selbstbestimmten Leben erfüllen. Sie bezieht eine kleine Wohnung, ihr Lebensunterhalt ist durch IV-Rente und Ergänzungsleistungen gesichert. Während rund drei Stunden täglich erhält sie Assistenzleistungen von in Teilzeit arbeitenden Frauen, die sie selber anstellt. Diese Assistenzpersonen helfen ihr beim Aufstehen, der Körperpflege und dem Essen sowie bei allen Arbeiten, die in ihrem Haushalt anfallen. Die Kosten mit dem Assistenzbeitrag sind geringer, als wenn sie im Heim leben würde. Gleichzeitig entspricht die Lebensweise viel besser den Vorstellungen von A.B.
Fallbeispiel 2
Als sich die Multiple Sklerose bei C.D. bemerkbar machte, war der junge Mann mit seiner Ausbildung fertig, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder. Seine Ehe zerbrach, seine Kinder verbringen aber regelmässig einzelne Wochentage bei ihrem Vater. Würde er in einem Heim leben, wäre dies nicht mehr möglich. Der Assistenzbeitrag kann einen Heimeintritt vorläufig verhindern. Der Verlauf seiner Krankheit ist so stark fortschreitend, dass die Pflege und Hilfe im Haushalt nicht mehr durch die Spitex bewältigt werden könnte. So stellt C.D. mehrere Assistenzpersonen an, die seinen umfangreichen Bedarf an Hilfe von rund zehn Stunden täglich abdecken. Zwar erhöhen sich mit dem Assistenzbeitrag die Leistungen, sie